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Zitierungen von § 58 WpIG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 58 WpIG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
WpIG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 4 WpIG Gesetzlicher Aufsichtsrahmen für Große Wertpapierinstitute
... Die §§ 12, 20 bis 23, 38 bis 54, 55 Nummer 1 und 2 und § 56 bis 63 sowie 76 bis 78 dieses Gesetzes finden auf Große Wertpapierinstitute keine ...
§ 12 WpIG Verschwiegenheitspflicht (vom 30.12.2023)
... sowie in Drittstaaten, mit denen die Bundesanstalt im Rahmen von Aufsichtskollegien nach § 58 zusammenarbeitet, 10. die Europäische Zentralbank, das Europäische System der ...
§ 55 WpIG Pflicht zur Unterrichtung der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde
... 2. die Methode für den Erlass von Entscheidungen gemäß den §§ 56 bis 58 und 3. den Umfang der nach § 83 festgelegten ...
§ 59 WpIG Kooperation der Bundesanstalt mit anderen zuständigen Behörden
... Ist die Bundesanstalt die nach § 56 zuständige Behörde, übermittelt sie den in § 58 Absatz 4 genannten zuständigen Behörden und sonstigen zuständigen Stellen, sofern zur ... Bankenaufsichtsbehörde um Hilfe ersuchen. (3) Die Bundesanstalt konsultiert die in § 58 Absatz 4 genannten zuständigen Behörden und sonstigen zuständigen Stellen vor einer ... Konsultation die Wirksamkeit ihrer Entscheidung gefährden könnte, davon absehen, die in § 58 Absatz 4 genannten zuständigen Behörden oder sonstigen zuständigen Stellen zu konsultieren; ...
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