§ 8 LuftSiAV Nachträgliche Änderung wesentlicher Komponenten ... Änderung wesentlicher Komponenten einer zertifizierten Sicherheitsausrüstung gilt § 4 Absatz 2 entsprechend. Die genehmigten, nachträglichen Änderungen wesentlicher ... wurde. Für diese Sicherheitsausrüstung ist ein neues Zertifikat nach § 4 zu ...