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Artikel 3c - Zweites Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze (2. IfSGuaÄndG k.a.Abk.)

Artikel 3c Folgeänderungen


Artikel 3c wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. Juni 2021 SARS-CoV-2-AMVV § 9, COVID-19-MPGAusnV § 2


 
„(1) Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Sie tritt vorbehaltlich des Absatzes 2 am 31. Mai 2022 außer Kraft."


 
§ 2 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Sie tritt am 31. Mai 2022 außer Kraft."

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Zitierungen von Artikel 3c Zweites Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 3c 2. IfSGuaÄndG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 2. IfSGuaÄndG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Zweite Verordnung zur Änderung der SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung
V. v. 22.12.2021 BAnz AT 23.12.2021 V1
Artikel 1 2. SARS-CoV-2-AMVVÄndV
... vom 20. April 2020 (BAnz AT 21.04.2020 V1), die zuletzt durch Artikel 3c Absatz 1 des Gesetzes vom 28. Mai 2021 (BGBl. I S. 1174 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In Absatz 3 Satz 1 und 2 ...