Artikel 5 - Erstes Gesetz zur Änderung des Strahlenschutzgesetzes (1. StrlSchGÄndG k.a.Abk.)

G. v. 20.05.2021 BGBl. I S. 1194, 2022 BGBl. I S. 15 (Nr. 27)
Geltung ab 05.06.2021, abweichend siehe Artikel 8
| |

Artikel 5 Änderung der Kostenverordnung zum Atomgesetz und zum Strahlenschutzgesetz


Artikel 5 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 5. Juni 2021 AtSKostV § 1, § 2

Die Kostenverordnung zum Atomgesetz und zum Strahlenschutzgesetz vom 17. Dezember 1981 (BGBl. I S. 1457), die zuletzt durch Artikel 8 des Gesetzes vom 12. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2510) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
§ 1 wird wie folgt geändert:

a)
In Satz 1 wird die Angabe „23," und die Angabe „23b," gestrichen.

b)
In Satz 2 wird nach der Angabe „186" ein Komma eingefügt und wird die Angabe „und 189" durch die Angabe „187, 189 und 190" ersetzt.

2.
§ 2 Absatz 2 wird wie folgt geändert:

a)
In Nummer 1 wird die Angabe „25.000" durch die Angabe „50.000" ersetzt.

b)
In Nummer 4 wird der Punkt am Ende durch ein Semikolon ersetzt.

c)
Die folgenden Nummern 5 und 6 werden angefügt:

„5.
für sonstige Amtshandlungen einschließlich Prüfungen und Untersuchungen der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt, soweit sie nach § 187 Absatz 1 Nummer 1 oder 2 des Strahlenschutzgesetzes zuständig ist, 50 Euro bis 50.000 Euro;

6.
für Entscheidungen des Eisenbahn-Bundesamtes über Anträge nach § 27 Absatz 1 des Strahlenschutzgesetzes, soweit es nach § 190 Satz 1 des Strahlenschutzgesetzes zuständig ist, 50 Euro bis 25.000 Euro."

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers



 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Zitierungen von Artikel 5 Erstes Gesetz zur Änderung des Strahlenschutzgesetzes

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 5 1. StrlSchGÄndG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 1. StrlSchGÄndG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Medizinforschungsgesetz
G. v. 23.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 324
Artikel 11 MedFoG Änderung der Kostenverordnung zum Atomgesetz und zum Strahlenschutzgesetz
... Atomgesetz und zum Strahlenschutzgesetz vom 17. Dezember 1981 (BGBl. I S. 1457), die zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 20. Mai 2021 (BGBl. I S. 1194 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 1 wird wie folgt ...


Vorschriftensuche

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Änderungsalarm | Web-Widget | RSS-Feed