interne Verweise§ 16 UrhDaG Außergerichtliche Streitbeilegung durch private Schlichtungsstellen (vom 14.05.2024) ... Schlichtungsstelle anrufen. Für die Entscheidung über die Anerkennung gilt § 15 Absatz 2 Satz 1 und 2 entsprechend. (2) Eine privatrechtlich organisierte Schlichtungsstelle ist ... einschließlich der Schlichtungsordnung, informiert wird. § 15 Absatz 4 und 5 gilt entsprechend. (3) Rechtsinhaber und Nutzer können eine ... 14 durchgeführt worden ist oder eine Überprüfung der Entscheidung im Sinne des § 15 Absatz 3 Nummer 3 stattgefunden hat und 2. der Diensteanbieter an der Schlichtung durch diese ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) 2022/2065 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Oktober 2022 über einen Binnenmarkt für digitale Dienste und zur Änderung der Richtlinie 2000/31/EG sowie zur Durchführung der Verordnung (EU) 2019/1150 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 zur Förderung von Fairness und Transparenz für gewerbliche Nutzer von Online-Vermittlungsdiensten und zur Änderung weiterer Gesetze
G. v. 06.05.2024 BGBl. 2024 I Nr. 149
Artikel 22 DDGEG Änderung des Urheberrechts-Diensteanbieter-Gesetzes ... (ABl. L 277 vom 27.10.2022, S. 1; L 310 vom 1.12.2022, S. 17)" ersetzt. 2. § 15 wird wie folgt geändert: a) Absatz 2 wird wie folgt geändert: ... wird angefügt: „Für die Entscheidung über die Anerkennung gilt § 15 Absatz 2 Satz 1 und 2 entsprechend." b) Absatz 2 wird durch die folgenden Absätze 2 bis 4 ... einschließlich der Schlichtungsordnung, informiert wird. § 15 Absatz 4 und 5 gilt entsprechend. (3) Rechtsinhaber und Nutzer können eine Schlichtungsstelle ... 14 durchgeführt worden ist oder eine Überprüfung der Entscheidung im Sinne des § 15 Absatz 3 Nummer 3 stattgefunden hat und 2. der Diensteanbieter an der Schlichtung durch diese ...
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