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Artikel 4 - Gesetz zur Änderung gebührenrechtlicher und weiterer Vorschriften über das Befahren der Bundeswasserstraßen durch die Schifffahrt (BGebGuaÄndG k.a.Abk.)
Artikel 4 Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am ersten Tag des auf die Verkündung*) folgenden Quartals in Kraft.
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- Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 9. Juni 2021.
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