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Artikel 4 - Gesetz zur Änderung gebührenrechtlicher und weiterer Vorschriften über das Befahren der Bundeswasserstraßen durch die Schifffahrt (BGebGuaÄndG k.a.Abk.)

Artikel 4 Inkrafttreten



Dieses Gesetz tritt am ersten Tag des auf die Verkündung*) folgenden Quartals in Kraft.


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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 9. Juni 2021.

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