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§ 4 - Brauer- und Mälzerausbildungsverordnung (BrauMäAusbV)
V. v. 04.06.2021 BGBl. I S. 1483 (Nr. 29)
Geltung ab 01.08.2021; FNA: 806-22-1-133 Berufliche Bildung
Geltung ab 01.08.2021; FNA: 806-22-1-133 Berufliche Bildung
§ 4 Struktur der Berufsausbildung und Ausbildungsberufsbild
§ 4 wird in 1 Vorschrift zitiert
(1) 1Die Berufsausbildung gliedert sich in:
- 1.
- berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie
- 2.
- integrativ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten.
(2) Die Berufsbildpositionen der berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind:
- 1.
- Auswählen, Annehmen und Lagern von Rohstoffen, Hilfsstoffen und Betriebsstoffen,
- 2.
- Einsetzen, Pflegen und Warten von Arbeitsmitteln,
- 3.
- Ausführen von Maßnahmen der Personal-, Produkt- und Betriebshygiene,
- 4.
- Herstellen von Malz,
- 5.
- Herstellen von Würze,
- 6.
- Gären, Reifen und Lagern von Bier,
- 7.
- Filtrieren von Bier,
- 8.
- Herstellen von
- a)
- alkoholfreien Bieren im Brauprozess oder durch nachträglichen Alkoholentzug,
- b)
- alkoholhaltigen oder alkoholfreien Biermischgetränken und
- c)
- alkoholfreien Erfrischungsgetränken,
- 9.
- Abfüllen, Ausstatten und Lagern von Bier und der unter Nummer 8 genannten Getränke,
- 10.
- Aufbauen, Betreiben, Pflegen und Überprüfen von Getränkeschankanlagen sowie Durchführen der Produktpflege, insbesondere die Beratung von Kunden zu Produkten und Gläserpflege und
- 11.
- nachhaltiges Einsetzen von
- a)
- Energie zum Erwärmen, Kühlen, Transportieren und Reinigen,
- b)
- Kohlendioxid,
- c)
- Druckluft und
- d)
- Wasser als Rohstoff und Betriebsmittel.
(3) Die Berufsbildpositionen der integrativ zu vermittelnden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind:
- 1.
- Organisation des Ausbildungsbetriebes, Berufsbildung sowie Arbeits- und Tarifrecht,
- 2.
- Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit,
- 3.
- Umweltschutz und Nachhaltigkeit,
- 4.
- digitalisierte Arbeitswelt,
- 5.
- Planen von Arbeitsabläufen,
- 6.
- Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen und
- 7.
- Anwenden berufsbezogener Vorschriften.
Zitierungen von § 4 BrauMäAusbV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 4 BrauMäAusbV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
BrauMäAusbV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
Anlage BrauMäAusbV (zu § 3 Absatz 1 Satz 1) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Brauer und Mälzer und zur Brauerin und Mälzerin
... A: berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten nach § 4 Absatz 2 Lfd. Nr. ... Annehmen und Lagern von Rohstoffen, Hilfs- stoffen und Betriebsstoffen ( § 4 Absatz 2 Nummer 1 ) a) Bedarf an Rohstoffen, Hilfsstoffen und Betriebsstof- fen für ... 2 Einsetzen, Pflegen und Warten von Arbeitsmitteln ( § 4 Absatz 2 Nummer 2 ) a) Verfahrensschaubilder und Verrohrungspläne lesen und anwenden b) ... von Maßnahmen der Personal-, Produkt- und Betriebshygiene ( § 4 Absatz 2 Nummer 3 ) a) Maßnahmen der Personal-, Produkt- und Betriebs- hygiene durchführen ... und sterilisieren 2 4 Herstellen von Malz ( § 4 Absatz 2 Nummer 4 ) a) Getreidearten für unterschiedliche Mälzungspro- zesse prüfen, ... 5 Herstellen von Würze ( § 4 Absatz 2 Nummer 5 ) a) Brauwasser analysieren und aufbereiten b) Malz auswählen und unter ... 6 Gären, Reifen und Lagern von Bier ( § 4 Absatz 2 Nummer 6 ) a) Hefen auswählen und Hefemanagement betreiben b) Hefe dosieren c) ... zuführen 22 7 Filtrieren von Bier ( § 4 Absatz 2 Nummer 7 ) a) Lagertank, Drucktank und Filter vorbereiten b) Filtrationsprozess ... Biermisch- getränken und c) alkoholfreien Erfrischungsgetränken ( § 4 Absatz 2 Nummer 8 ) a) alkoholfreie Biere durch gestoppte Gärung oder nachträglichen ... und Lagern von Bier und der unter Nummer 8 genannten Getränke ( § 4 Absatz 2 Nummer 9 ) a) Verpackungen annehmen, prüfen, lagern und bereit- stellen b) Leergut ... insbesondere die Beratung von Kunden zu Produkten und Gläserpflege ( § 4 Absatz 2 Nummer 10 ) a) Getränkeschankanlagen unter Berücksichtigung der Kundenwünsche ... Kohlendioxid, c) Druckluft und d) Wasser als Rohstoff und Betriebsmittel ( § 4 Absatz 2 Nummer 11 ) a) Kühlungs-, Druckluft- und Wärmeerzeugungsanlagen bedienen und ... B: integrativ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten nach § 4 Absatz 3 Lfd. Nr. ... des Ausbildungsbetriebes, Berufsbildung sowie Arbeits- und Tarifrecht ( § 4 Absatz 3 Nummer 1 ) a) den Aufbau und die grundlegenden Arbeits- und Ge- schäftsprozesse des ... 2 Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit ( § 4 Absatz 3 Nummer 2 ) a) Rechte und Pflichten aus den berufsbezogenen Arbeitsschutz- und ... ergreifen 3 Umweltschutz und Nachhaltigkeit ( § 4 Absatz 3 Nummer 3 ) a) Möglichkeiten zur Vermeidung betriebsbedingter Belastungen für Umwelt ... satengerecht kommunizieren 4 Digitalisierte Arbeitswelt ( § 4 Absatz 3 Nummer 4 ) a) mit eigenen und betriebsbezogenen Daten sowie mit Daten Dritter umgehen und ... 5 Planen von Arbeitsabläufen ( § 4 Absatz 3 Nummer 5 ) a) Arbeitsaufträge und Kundenanforderungen erfassen, Vorgaben auf ... Durchführen von qualitätssi- chernden Maßnahmen ( § 4 Absatz 3 Nummer 6 ) a) Prüfverfahren und Prüfmittel anwenden b) chemisch-technische Analysen ... 7 Anwenden berufsbezogener Vorschriften ( § 4 Absatz 3 Nummer 7 ) a) lebensmittelrechtliche Vorschriften einhalten b) Vorschriften zur Hygiene, zur ...
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