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Zitierungen von § 13c USG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 13c USG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
USG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 1 USG Sicherung des Unterhalts (vom 13.04.2013)
... Berufssoldat oder Soldat auf Zeit erhält. Das Gleiche gilt mit Ausnahme des § 13c Abs. 2, soweit der Wehrpflichtige als Beamter oder Richter Dienstbezüge oder ...
§ 2 USG Leistungsberechtigte und Leistungsarten (vom 13.04.2013)
... im Spannungs- und Verteidigungsfall leisten, erhalten Leistungen nach den §§ 13 bis 13d. Dies gilt auch für nicht wehrpflichtige Personen, die Dienst nach dem ...
Anlage USG (zu § 13c) (vom 04.07.2015)
Zitate in Änderungsvorschriften
Wehrrechtsänderungsgesetz 2008 (WehrRÄndG 2008)
G. v. 31.07.2008 BGBl. I S. 1629
Artikel 10 WehrRÄndG 2008 Unterhaltssicherungsgesetz
... Mark" durch die Angabe 307 Euro" ersetzt. 18. Die Anlage (zu § 13c ) wird wie folgt gefasst: Anlage (zu § 13c) ... 18. Die Anlage (zu § 13c) wird wie folgt gefasst: Anlage (zu § 13c ) Dienstgrad Tagessatz ...
Wehrrechtsänderungsgesetz 2011 (WehrRÄndG 2011)
G. v. 28.04.2011 BGBl. I S. 678
Artikel 7 WehrRÄndG 2011 Änderung des Unterhaltssicherungsgesetzes
... im Spannungs- und Verteidigungsfall leisten, erhalten Leistungen nach den §§ 13 bis 13d. Dies gilt auch für nicht wehrpflichtige Personen, die Dienst nach dem Vierten ...
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