interne Verweise§ 8 SaubFahrzeugBeschG Dokumentationspflichten ... oder deren Nutzung vertraglich vereinbart wurde, unterteilt nach Fahrzeugklassen gemäß § 2 Nummer 3 , 2. die Anzahl aller sauberen leichten Nutzfahrzeuge und sauberen schweren ... oder deren Nutzung vertraglich vereinbart wurde, unterteilt nach Fahrzeugklassen gemäß § 2 Nummer 4 , und 3. die Anzahl aller emissionsfreien schweren Nutzfahrzeuge, die aufgrund der ... oder deren Nutzung vertraglich vereinbart wurde, unterteilt nach Fahrzeugklassen gemäß § 2 Nummer 5 in Verbindung mit Nummer 6 . Ferner haben sie zusätzliche Daten anzugeben sowie weitere Einzelheiten ... oder deren Nutzung vertraglich vereinbart wurde, unterteilt nach Fahrzeugklassen gemäß § 2 Nummer 3 , 2. die Anzahl aller sauberen leichten Nutzfahrzeuge und sauberen schweren ... oder deren Nutzung vertraglich vereinbart wurde, unterteilt nach Fahrzeugklassen gemäß § 2 Nummer 4 , und 3. die Anzahl aller emissionsfreien schweren Nutzfahrzeuge, die aufgrund der ... oder deren Nutzung vertraglich vereinbart wurde, unterteilt nach Fahrzeugklassen gemäß § 2 Nummer 5 in Verbindung mit Nummer 6 . Ferner haben sie zusätzliche Daten anzugeben sowie weitere Einzelheiten ...
§ 10 SaubFahrzeugBeschG Anwendungsvorschrift (vom 28.05.2024) ... oder bei denen bis zum Ablauf dieses Tages zur Abgabe eines Angebots aufgefordert worden ist, ist § 2 Nummer 5 in der bis zum 27. Mai 2024 geltenden Fassung weiter anzuwenden. (3) § 2 ... Nummer 5 in der bis zum 27. Mai 2024 geltenden Fassung weiter anzuwenden. (3) § 2 Satz 1 Nummer 5 in Verbindung mit den Sätzen 2 bis 6 in der ab dem 28. Mai 2024 geltenden Fassung ist erst ab dem Tag anzuwenden, an dem ... worden ist oder bei denen ab diesem Tag zur Abgabe eines Angebots aufgefordert worden ist, § 2 Nummer 5 in der bis zum 27. Mai 2024 geltenden Fassung weiter anzuwenden. --- * ...
Ermächtigungsgrundlage gemäß ZitiergebotStammnormen
Bekanntmachung nach § 10 des Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-GesetzesB. v. 28.05.2024 BGBl. 2024 I Nr. 171
Zitate in ÄnderungsvorschriftenErstes Gesetz zur Änderung des Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetzes
G. v. 20.05.2024 BGBl. 2024 I Nr. 167
Artikel 1 1. SaubFahrzeugBeschGÄndG ... vom 9. Juni 2021 (BGBl. I S. 1691) wird wie folgt geändert: 1. § 2 wird wie folgt geändert: a) Nummer 5 wird wie folgt gefasst: ... oder bei denen bis zum Ablauf dieses Tages zur Abgabe eines Angebots aufgefordert worden ist, ist § 2 Nummer 5 in der bis zum 27. Mai 2024 geltenden Fassung weiter anzuwenden. (3) § 2 Satz 1 ... 2 Nummer 5 in der bis zum 27. Mai 2024 geltenden Fassung weiter anzuwenden. (3) § 2 Satz 1 Nummer 5 in Verbindung mit den Sätzen 2 bis 6 in der ab dem 28. Mai 2024 geltenden Fassung ist erst ab dem Tag anzuwenden, an dem ... worden ist oder bei denen ab diesem Tag zur Abgabe eines Angebots aufgefordert worden ist, § 2 Nummer 5 in der bis zum 27. Mai 2024 geltenden Fassung weiter anzuwenden." --- * ...
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