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Artikel 3 - Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1161 vom 20. Juni 2019 zur Änderung der Richtlinie 2009/33/EG über die Förderung sauberer und energieeffizienter Straßenfahrzeuge sowie zur Änderung vergaberechtlicher Vorschriften (SaubFahrzeugBeschGEG k.a.Abk.)
Artikel 3 Änderung der Sektorenverordnung
Artikel 3 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 2. August 2021 SektVO § 59, Anlage 2, Anlage 3
Die Sektorenverordnung vom 12. April 2016 (BGBl. I S. 624, 657), die zuletzt durch Artikel 6 des Gesetzes vom 12. November 2020 (BGBl. I S. 2392) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert:
- a)
- In der Angabe zu Abschnitt 3 werden die Wörter „und von Straßenfahrzeugen" gestrichen.
- b)
- Die Angabe zu § 59 wird wie folgt gefasst:
„§ 59 (weggefallen)".
- 2.
- In der Überschrift des Abschnitts 3 werden die Wörter „und von Straßenfahrzeugen" gestrichen.
- 3.
- § 59 wird aufgehoben.
- 4.
- Die Anlagen 2 und 3 werden aufgehoben.
Zitierungen von Artikel 3 Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1161 vom 20. Juni 2019 zur Änderung der Richtlinie 2009/33/EG über die Förderung sauberer und energieeffizienter Straßenfahrzeuge sowie zur Änderung vergaberechtlicher Vorschriften
Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 3 SaubFahrzeugBeschGEG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
SaubFahrzeugBeschGEG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
Eingangsformel SaubFahrzeugBeschGEG 1)
... Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen: --- 1) Die Artikel 1, 2 und 3 dieses Gesetzes dienen der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1161 des Europäischen ...
Artikel 4 SaubFahrzeugBeschGEG Inkrafttreten
... tritt vorbehaltlich des Satzes 2 am Tag nach der Verkündung in Kraft. Die Artikel 2 und 3 treten am 2. August 2021 in ...
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