Zitierungen von Anlage 1 PTBBGebV

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 1 PTBBGebV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in PTBBGebV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 2 PTBBGebV Höhe der Gebühren und Auslagen (vom 01.10.2021)
... Die Höhe der Gebühren richtet sich nach dem Gebührenverzeichnis der Anlage 1 und den Stundensätzen der Zeitgebühren nach Anlage 2. (1a) Für ... § 10 Absatz 1 der Allgemeinen Gebührenverordnung liegt. (3) Die nach den Anlagen 1 und 2 zu erhebenden Gebühren und die nach Absatz 2 zu erhebenden Auslagen umfassen jeweils ...
§ 3 PTBBGebV Übergangsregelungen (vom 01.10.2021)
... von Gebühren und Auslagen für gebührenfähige Leistungen nach Abschnitt 4 der Anlage 1 , die vor dem 1. Oktober 2019 beantragt oder begonnen, aber noch nicht vollständig erbracht ... von Gebühren und Auslagen für gebührenfähige Leistungen nach Abschnitt 4 der Anlage 1 , die in dem Zeitraum vom 1. Oktober 2019 bis zum 15. Juni 2021 beantragt oder begonnen, aber noch ... Verordnung anzuwenden. Wurde die gebührenfähige Leistung nach Abschnitt 4 der Anlage 1 in dem Zeitraum vom 1. Oktober 2019 bis einschließlich 14. Juni 2021 beantragt oder begonnen ... und Auslagen für gebührenfähige Leistungen nach Abschnitt 1, 2, 3, 5 und 6 der Anlage 1 , die vor dem 1. Oktober 2021 beantragt oder begonnen, aber noch nicht vollständig erbracht ...
 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Zitate in Änderungsvorschriften

Erste Verordnung zur Änderung der PTB Besondere Gebührenverordnung
V. v. 21.09.2021 BGBl. I S. 4312
Artikel 1 1. PTBBGebVÄndV
...  b) Absatz 3 wird wie folgt gefasst: „(3) Die nach den Anlagen 1 und 2 zu erhebenden Gebühren und die nach Absatz 2 zu erhebenden Auslagen umfassen jeweils ... durch die Wörter „gebührenfähige Leistungen nach Abschnitt 4 der Anlage 1 " ersetzt. b) In Absatz 2 Satz 2 werden die Wörter „Wurde die ... durch die Wörter „Wurde die gebührenfähige Leistung nach Abschnitt 4 der Anlage 1 " ersetzt. c) Folgender Absatz 3 wird angefügt: „(3) ... und Auslagen für gebührenfähige Leistungen nach Abschnitt 1, 2, 3, 5 und 6 der Anlage 1 , die vor dem 1. Oktober 2021 beantragt oder begonnen, aber noch nicht vollständig erbracht ... dieser Verordnung für den Gebührenschuldner günstiger ist." 4. Die Anlagen 1 und 2 werden wie folgt gefasst: „Anlage 1 (zu § 2 Absatz 1 Satz 2) ... ist." 4. Die Anlagen 1 und 2 werden wie folgt gefasst: „ Anlage 1 (zu § 2 Absatz 1 Satz 2) Gebührenverzeichnis Inhaltsübersicht  ...


Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Änderungsalarm | Web-Widget | RSS-Feed