Zitierungen von § 9 AHStatG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 9 AHStatG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in AHStatG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 6 AHStatG Anzumeldende Warenverkehre (vom 01.01.2025)
... und besondere Waren sind nach Maßgabe von Absatz 2 bis 6 von den Auskunftspflichtigen nach § 9 anzumelden. (2) Für die Intrahandelsstatistik sind anzumelden 1. als ...
§ 12 AHStatG Übermittlung von Daten und Informationen durch Behörden (vom 01.01.2025)
... nach den §§ 7 und 8 weitere Daten, die geeignet sind, die Auskunftspflicht nach § 9 festzustellen oder die Angaben der auskunftspflichtigen Personen zu den Merkmalen nach den ...
§ 13 AHStatG Verzeichnis aller am Außenhandel beteiligten Personen (vom 01.01.2025)
... Das Verzeichnis darf verwendet werden 1. zur Bestimmung der Auskunftspflichtigen nach § 9 Absatz 3 bis 5 , 2. zur Bestimmung der Befreiungen der Auskunftspflichtigen von der Anmeldung für ... Bundesamt führt in dem Verzeichnis folgende Angaben zu den Auskunftspflichtigen nach § 9 Absatz 3 und 5 : 1. Name und Anschrift der Auskunftspflichtigen sowie bei umsatzsteuerrechtlichen ...
§ 18 AHStatG Verordnungsermächtigung (vom 01.01.2025)
... durch die Zollverwaltung an das Statistische Bundesamt zur Feststellung der Auskunftspflicht nach § 9 und zur Überprüfung der Angaben der auskunftspflichtigen Personen zu den Merkmalen nach ...
 
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Zitat in folgenden Normen

Außenhandelsstatistik-Durchführungsverordnung (AHStatDV)
V. v. 07.07.2021 BGBl. I S. 2580; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 06.03.2025 BGBl. 2025 I Nr. 74
§ 2 AHStatDV Datenübermittlung der Zollbehörden (vom 01.01.2025)
... übermitteln dem Statistischen Bundesamt zur Feststellung der Auskunftspflicht nach § 9 des Außenhandelsstatistikgesetzes und zur Überprüfung der Erhebungs- und Hilfsmerkmale nach den §§ 7 und 8 des ...
§ 3 AHStatDV Anmeldung von Zolllagerverkehren (vom 01.01.2025)
... sind dem Statistischen Bundesamt von dem Auskunftspflichtigen zur Außenhandelsstatistik nach § 9 des Außenhandelsstatistikgesetzes anzumelden. (2) Wird eine Ware aus einem Zolllager entnommen und zum zollrechtlich ...
§ 5 AHStatDV Befreiung der Anmeldung von Waren zu oder nach der vorübergehenden Verwendung (vom 01.01.2025)
... nicht mehr erfüllt sind, zur Außenhandelsstatistik durch den Auskunftspflichtigen nach § 9 des Außenhandelsstatistikgesetzes anzumelden. Als Bezugszeitraum ist der Kalendermonat anzugeben, in dem die ...
§ 7 AHStatDV Verfahren bei statistischen Anmeldungen/Anmeldeverfahren (vom 01.01.2025)
... nach § 30 bleiben von Satz 1 unberührt. (5) Fehlanzeigen nach § 9 Absatz 2 Nummer 2 des Außenhandelsstatistikgesetzes sind elektronisch ...
§ 8 AHStatDV Berichtigungen (vom 01.01.2025)
... waren, und betrifft der Fehler das aktuelle oder das vorangegangene Kalenderjahr, so hat er nach § 9 Absatz 2 Nummer 3 des Außenhandelsstatistikgesetzes diese Anmeldungen in folgenden Fällen zu berichtigen: 1. Angaben zum ... ändern können, müssen diese Angaben im Zeitpunkt der Änderung nach § 9 Absatz 2 Nummer 3 des Außenhandelsstatistikgesetzes berichtigt werden. (3) In anderen als in den Absätzen 1 und 2 genannten ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Änderungsverordnung zur Außenhandelsstatistik-Durchführungsverordnung (AHStatDV-ÄndV)
V. v. 06.03.2025 BGBl. 2025 I Nr. 74
Artikel 1 AHStatDV-ÄndV Änderung der Außenhandelsstatistik-Durchführungsverordnung
... nicht mehr erfüllt sind, zur Außenhandelsstatistik durch den Auskunftspflichtigen nach § 9 des Außenhandelsstatistikgesetzes anzumelden. Als Bezugszeitraum ist der Kalendermonat anzugeben, in dem die Voraussetzungen ... b) Folgender Absatz 5 wird angefügt: „(5) Fehlanzeigen nach § 9 Absatz 2 Nummer 2 des Außenhandelsstatistikgesetzes sind elektronisch abzugeben." 8. § 8 wird wie folgt geändert:  ... Im Einleitungssatz von Absatz 1 werden nach dem Wort „er" die Wörter „nach § 9 Absatz 2 Nummer 3 des Außenhandelsstatistikgesetzes " eingefügt. b) Absatz 2 wird wie folgt gefasst: „(2) Ist ... ändern können, müssen diese Angaben im Zeitpunkt der Änderung nach § 9 Absatz 2 Nummer 3 des Außenhandelsstatistikgesetzes berichtigt werden." c) Folgender Absatz 3 wird angefügt:  ...

Außenhandelsstatistikänderungsgesetz (AHStatG-ÄndG)
G. v. 27.02.2025 BGBl. 2025 I Nr. 71
Artikel 1 AHStatG-ÄndG Änderung des Außenhandelsstatistikgesetzes
... die statistische Auskunftserteilung einschließlich deren Kontaktdaten." 5. § 9 wird wie folgt geändert: a) Absatz 2 wird wie folgt gefasst:  ...


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