Zitierungen von § 14 AHStatG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 14 AHStatG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in AHStatG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 9 AHStatG Auskunftspflicht (vom 01.01.2025)
... nach § 15 Absatz 6 übermittelt werden, 2. für Personen, die nach § 14 Absatz 5 anmeldepflichtig sind, eine Anzeige an das Statistische Bundesamt, falls in einem Bezugszeitraum ...
§ 13 AHStatG Verzeichnis aller am Außenhandel beteiligten Personen (vom 01.01.2025)
... der Auskunftspflichtigen von der Anmeldung für eine Verkehrsrichtung im Intrahandel nach § 14 , 3. zur Vollständigkeits- und Plausibilitätskontrolle der Anmeldungen sowie ...
§ 18 AHStatG Verordnungsermächtigung (vom 01.01.2025)
... öffentlichen Stellen nach § 12, 5. die Festlegung der Anmeldeschwellen nach § 14 Absatz 2 und 3 , 6. nähere Bestimmungen zu den Erhebungs- und Hilfsmerkmalen, 7. ...
 
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Zitat in folgenden Normen

Außenhandelsstatistik-Durchführungsverordnung (AHStatDV)
V. v. 07.07.2021 BGBl. I S. 2580; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 06.03.2025 BGBl. 2025 I Nr. 74
§ 32 AHStatDV Befreiungen (vom 01.01.2025)
... Die Anmeldeschwelle im Eingang nach § 14 Absatz 3 des Außenhandelsstatistikgesetzes wird auf 3 Millionen Euro festgelegt. Die Anmeldeschwelle in der Versendung nach § ... wird auf 3 Millionen Euro festgelegt. Die Anmeldeschwelle in der Versendung nach § 14 Absatz 2 des Außenhandelsstatistikgesetzes wird auf 1 Million Euro festgelegt. (2) Bei Kaufgeschäften einschließlich ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Änderungsverordnung zur Außenhandelsstatistik-Durchführungsverordnung (AHStatDV-ÄndV)
V. v. 06.03.2025 BGBl. 2025 I Nr. 74
Artikel 1 AHStatDV-ÄndV Änderung der Außenhandelsstatistik-Durchführungsverordnung
... a) Absatz 1 wird wie folgt gefasst: „(1) Die Anmeldeschwelle im Eingang nach § 14 Absatz 3 des Außenhandelsstatistikgesetzes wird auf 3 Millionen Euro festgelegt. Die Anmeldeschwelle in der Versendung nach § 14 Absatz ... wird auf 3 Millionen Euro festgelegt. Die Anmeldeschwelle in der Versendung nach § 14 Absatz 2 des Außenhandelsstatistikgesetzes wird auf 1 Million Euro festgelegt." b) In Absatz 2 werden die Wörter ...

Außenhandelsstatistikänderungsgesetz (AHStatG-ÄndG)
G. v. 27.02.2025 BGBl. 2025 I Nr. 71
Artikel 1 AHStatG-ÄndG Änderung des Außenhandelsstatistikgesetzes
... nach § 15 Absatz 6 übermittelt werden, 2. für Personen, die nach § 14 Absatz 5 anmeldepflichtig sind, eine Anzeige an das Statistische Bundesamt, falls in einem Bezugszeitraum ... aller am Außenhandel beteiligten Personen aufgenommen werden." 10. § 14 wird wie folgt geändert: a) Absatz 2 wird wie folgt geändert:  ...


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