Zitierungen von § 18 AHStatG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 18 AHStatG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in AHStatG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 6 AHStatG Anzumeldende Warenverkehre (vom 01.01.2025)
...  (7) Für Waren und Warenverkehre können aufgrund der Rechtsverordnung nach § 18 Nummer 10 die vereinfachte Anmeldung oder die Befreiung von der Anmeldung zugelassen ...
§ 8 AHStatG Hilfsmerkmale (vom 01.01.2025)
... Registriernummer der Zollanmeldung, sowie weitere, aufgrund einer Rechtsverordnung nach § 18 Nummer 3 festgelegte Identifikatoren, c) Bevollmächtigte für die statistische ...
§ 12 AHStatG Übermittlung von Daten und Informationen durch Behörden (vom 01.01.2025)
... Die nach Satz 1 zu übermittelnden Daten werden in einer Rechtsverordnung nach § 18 Nummer 14 festgelegt. Werden von den Zollbehörden nachträglich Korrekturen zu bereits an ...
§ 13 AHStatG Verzeichnis aller am Außenhandel beteiligten Personen (vom 01.01.2025)
... Identifikator aus der Zollanmeldung, sofern dessen Erhebung durch Rechtsverordnung nach § 18 Nummer 4 angeordnet wurde, 8. bundeseinheitliche Wirtschaftsnummer für Unternehmen nach ... 5. allgemein zugänglichen Quellen. (6) Durch Rechtsverordnung nach § 18 Nummer 15 dürfen über die in Absatz 3 genannten Angaben hinaus zusätzliche Angaben zu den ...
§ 14 AHStatG Abdeckungsgrad der Intrahandelsstatistik und Befreiungen von der Anmeldung (vom 01.01.2025)
... mindestens abzudecken ist. (2) Durch Rechtsverordnung nach § 18 Nummer 5 wird die Anmeldeschwelle für Versendungen so festgelegt, dass der Abdeckungsgrad nach Anhang ... nicht anzumeldenden Warenverkehre einbezogen. (3) Durch Rechtsverordnung nach § 18 Nummer 5 wird gemäß den Anforderungen an die Ergebnisqualität der ...
 
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Ermächtigungsgrundlage gemäß Zitiergebot

Stammnormen
Außenhandelsstatistik-Durchführungsverordnung (AHStatDV)
V. v. 07.07.2021 BGBl. I S. 2580; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 06.03.2025 BGBl. 2025 I Nr. 74
Sonstige
Änderungsverordnung zur Außenhandelsstatistik-Durchführungsverordnung (AHStatDV-ÄndV)
V. v. 06.03.2025 BGBl. 2025 I Nr. 74
 
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Zitat in folgenden Normen

Außenhandelsstatistik-Durchführungsverordnung (AHStatDV)
V. v. 07.07.2021 BGBl. I S. 2580; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 06.03.2025 BGBl. 2025 I Nr. 74
§ 21 AHStatDV Schiffs- und Luftfahrzeugbedarf (vom 01.01.2025)
... (5) Für die Angabe des Partnerlandes nach Absatz 2 sind folgende vereinfachte Codes nach § 18 Nummer 9 des Außenhandelsstatistikgesetzes in Verbindung mit Anhang 5 Abschnitt 22 Nummer 3c der Durchführungsverordnung (EU) 2020/1197 ...
§ 25 AHStatDV Warenverkehre mit exterritorialen Einheiten
... erfasst. Für die Angabe des Partnerlandes sind folgende vereinfachte Codes nach § 18 Nummer 9 des Außenhandelsstatistikgesetzes zu verwenden: 1. QV für Organisationen mit Hauptsitz innerhalb der ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Außenhandelsstatistikänderungsgesetz (AHStatG-ÄndG)
G. v. 27.02.2025 BGBl. 2025 I Nr. 71
Artikel 1 AHStatG-ÄndG Änderung des Außenhandelsstatistikgesetzes
... d) Folgender Absatz 6 wird angefügt: „(6) Durch Rechtsverordnung nach § 18 Nummer 15 dürfen über die in Absatz 3 genannten Angaben hinaus zusätzliche Angaben zu den ... aa) In Satz 1 werden die Wörter „Durch Rechtsverordnung nach § 18 Nummer 7" durch die Wörter „Durch Rechtsverordnung nach § 18 Nummer 5" ... nach § 18 Nummer 7" durch die Wörter „Durch Rechtsverordnung nach § 18 Nummer 5" ersetzt. bb) In Satz 2 werden die Wörter „einer ... b) Absatz 3 wird wie folgt gefasst: „(3) Durch Rechtsverordnung nach § 18 Nummer 5 wird gemäß den Anforderungen an die Ergebnisqualität der ... eine Anmeldeschwelle für Eingänge festgelegt." 11. § 18 wird wie folgt geändert: a) In dem Einleitungssatz wird das Wort ...

Gesetz über die Statistik des Warenverkehrs mit dem Ausland, zur Prüfung von Daten multinationaler Unternehmensgruppen zur Sicherung der Qualität der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen und der Wirtschaftsstatistiken und zur Änderung des Bundesstatistikgesetzes
G. v. 14.06.2021 BGBl. I S. 1751
Artikel 4 AHStatNG Inkrafttreten, Außerkrafttreten
... Artikel 1 § 18 , Artikel 2 Nummer 1 Buchstabe b und Artikel 3 treten am Tag nach der Verkündung in Kraft. ...


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