Tools:
Update via:
Artikel 3 - Gesetz über die Statistik des Warenverkehrs mit dem Ausland, zur Prüfung von Daten multinationaler Unternehmensgruppen zur Sicherung der Qualität der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen und der Wirtschaftsstatistiken und zur Änderung des Bundesstatistikgesetzes (AHStatNG k.a.Abk.)
Artikel 3 Gesetz zur Prüfung von Daten multinationaler Unternehmensgruppen zur Sicherung der Qualität der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen und der Wirtschaftsstatistiken
Zitierungen von Artikel 3 Gesetz über die Statistik des Warenverkehrs mit dem Ausland, zur Prüfung von Daten multinationaler Unternehmensgruppen zur Sicherung der Qualität der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen und der Wirtschaftsstatistiken und zur Änderung des Bundesstatistikgesetzes
Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 3 AHStatNG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
AHStatNG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
Artikel 4 AHStatNG Inkrafttreten, Außerkrafttreten
... Artikel 1 § 18, Artikel 2 Nummer 1 Buchstabe b und Artikel 3 treten am Tag nach der Verkündung in Kraft. Gleichzeitig treten die Artikel 2 und 3 Absatz 2 ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/14729/a272996.htm