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II. - Anordnung über die Ernennung und Entlassung von Beamten und Beamtinnen im Bereich der Deutschen Bundespost TELEKOM (TELEKOMErnAnO k.a.Abk.)
II.
Für besondere Fälle behalten wir uns die Ernennung und Entlassung der in Abschnitt I genannten Beamten und Beamtinnen vor.
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