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Anordnung über die Ernennung und Entlassung von Beamten und Beamtinnen im Bereich der Deutschen Bundespost TELEKOM (TELEKOMErnAnO k.a.Abk.)

A. v. 28.02.1990 BGBl. I S. 437
Geltung ab 01.03.1990; FNA: 2030-11-47-18 Beamte

I.



Auf Grund des Artikels 1 der Anordnung des Bundespräsidenten über die Ernennung und Entlassung der Bundesbeamten und Richter im Bundesdienst vom 14. Juli 1975 (BGBl. I S. 1915) geändert am 21. Juni 1978 (BGBl. I S. 921), übertragen wir die Ausübung des Rechts zur Ernennung und Entlassung der Bundesbeamten und Bundesbeamtinnen der Besoldungsgruppen A 1 bis A 13 (gehobener Dienst) - je für ihren Geschäftsbereich -

den Präsidenten/den Präsidentinnen

der Oberpostdirektionen,

des Fernmeldetechnischen Zentralamtes und

des Zentralamtes für Mobilfunk

den Leitern/den Leiterinnen

des Fachbereichs Post und Telekommunikation in der Fachhochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung

sowie den Rektoren/den Rektorinnen

der Fachhochschulen der Deutschen Bundespost.


II.



Für besondere Fälle behalten wir uns die Ernennung und Entlassung der in Abschnitt I genannten Beamten und Beamtinnen vor.


III.



Diese Anordnung tritt mit Wirkung vom 1. März 1990 in Kraft. Gleichzeitig tritt insoweit die Anordnung über die Ernennung und Entlassung von Beamten im Geschäftsbereich des Bundesministers für das Post- und Fernmeldewesen vom 6. Juli 1982 (BGBl. I S. 959) außer Kraft.

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