Artikel 4 - Kitafinanzhilfenänderungsgesetz (KitaFinHÄndG)

Artikel 4 Änderung des Familienpflegezeitgesetzes


Artikel 4 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 30. Juni 2021 FPfZG § 3, § 16

Das Familienpflegezeitgesetz vom 6. Dezember 2011 (BGBl. I S. 2564), das zuletzt durch Artikel 6 des Gesetzes vom 29. März 2021 (BGBl. I S. 370) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In § 3 Absatz 3 Satz 7 wird die Angabe „30. Juni 2021" durch die Wörter „zum Ablauf des 31. Dezember 2021" ersetzt.

2.
§ 16 wird wie folgt geändert:

a)
In Absatz 2 wird die Angabe „1. Juni 2021" durch die Angabe „1. Dezember 2021" ersetzt.

b)
In Absatz 3 Satz 1, Absatz 4 Satz 1 und Absatz 6 wird jeweils die Angabe „30. Juni 2021" durch die Angabe „31. Dezember 2021" ersetzt.

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Zitierungen von Artikel 4 KitaFinHÄndG

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 4 KitaFinHÄndG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in KitaFinHÄndG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 11 KitaFinHÄndG Inkrafttreten, Außerkrafttreten
... 2 und 3 am 30. Juni 2021 in Kraft. (2) Artikel 2 Nummer 1, 2 und 4 sowie die Artikel 3, 4 , 5 und 10 treten am Tag nach der Verkündung in Kraft. (3) Artikel 2 Nummer 3 und ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze anlässlich der Aufhebung der Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite
G. v. 22.11.2021 BGBl. I S. 4906; zuletzt geändert durch Artikel 21 G. v. 10.12.2021 BGBl. I S. 5162
Artikel 18 EpiLageAufhG Änderung des Familienpflegezeitgesetzes
... Familienpflegezeitgesetz vom 6. Dezember 2011 (BGBl. I S. 2564), das zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 25. Juni 2021 (BGBl. I S. 2020 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 3 Absatz 3 Satz 7 ...


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