§ 17 AHStatDV Ursprungsbundesland, Bestimmungsbundesland ... wurde. Das Ursprungsbundesland ist mit der Schlüsselnummer des Bundeslandes nach Anlage 3 zu benennen. Ist die Ware ausländischen Ursprungs, so ist stattdessen die ... wird. Das Bestimmungsbundesland ist mit der Schlüsselnummer des Bundeslandes nach Anlage 3 zu benennen. Ist die Ware für das Ausland bestimmt, so ist stattdessen die ...