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Zitierungen von Anlage 4 AHStatDV
Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 4 AHStatDV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
AHStatDV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 5 AHStatDV Befreiung der Anmeldung von Waren zu oder nach der vorübergehenden Verwendung (vom 01.01.2025)
... oder nach der vorübergehenden Verwendung, die die Voraussetzungen für die Befreiung nach Anlage 4 Buchstabe c erfüllen, sind von der Anmeldung zur Außenhandelsstatistik befreit. (2) ... bei Warenverkehren, die ursprünglich von der Anmeldung zur Außenhandelsstatistik nach Anlage 4 Buchstabe c befreit waren, die Voraussetzungen für die Befreiung nicht mehr erfüllt, so sind die ...
§ 6 AHStatDV Anmeldepflichten (vom 01.01.2025)
... von zehn Rechtsakten im Bereich Unternehmensstatistiken (ABl. L 271 vom 18.8.2020, S. 1) oder nach Anlage 4 von der statistischen Anmeldung befreit ist. (3) Für Waren, die aus ... sofern der Warenverkehr nach Anhang 5 der Durchführungsverordnung (EU) 2020/1197 oder nach Anlage 4 hiervon befreit ist. (4) Für Waren einschließlich Waren unter ... sofern der Warenverkehr nach Anhang 5 der Durchführungsverordnung (EU) 2020/1197 oder nach Anlage 4 hiervon befreit ist. (5) Für Waren einschließlich Waren unter zollamtlicher ...
§ 27 AHStatDV Vereinfachte Anmeldungen
... Hilfslieferungen öffentlicher oder privater Stellen sowie Warensendungen, die in Anlage 4 beschrieben werden, können unter den dafür vorgesehenen Sammelwarennummern des Kapitels ...
§ 32 AHStatDV Befreiungen (vom 01.01.2025)
... (EU) 2020/1197 der Kommission genannten Waren und Warenverkehre sowie die in Anlage 4 genannten Waren und Warenverkehre sind von der Anmeldung zur Außenhandelsstatistik ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Änderungsverordnung zur Außenhandelsstatistik-Durchführungsverordnung (AHStatDV-ÄndV)
V. v. 06.03.2025 BGBl. 2025 I Nr. 74
Artikel 1 AHStatDV-ÄndV Änderung der Außenhandelsstatistik-Durchführungsverordnung
... oder nach der vorübergehenden Verwendung, die die Voraussetzungen für die Befreiung nach Anlage 4 Buchstabe c erfüllen, sind von der Anmeldung zur Außenhandelsstatistik befreit. (2) ... bei Warenverkehren, die ursprünglich von der Anmeldung zur Außenhandelsstatistik nach Anlage 4 Buchstabe c befreit waren, die Voraussetzungen für die Befreiung nicht mehr erfüllt, so sind die ... (Sortimente) von Schreib- und Zeichenmitteln 9990 99 24" gestrichen. 22. In Anlage 4 Buchstabe c werden nach dem Wort „erfassen" die Wörter „bzw. im Falle einer ...
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