§ 21 TierZDV Aufzeichnungen über Erzeugung, Gewinnung, Behandlung, Lagerung und Abgabe von Eizellen und Embryonen, Embryobegleitschein ... folgende Angaben enthalten: 1. die Angaben, mit denen die Eizelle oder der Embryo nach § 20 gekennzeichnet ist, 2. bei in vitro befruchteten Embryonen das Datum der ... und Konfektionierung, 2. die Angaben, mit denen die Eizelle oder der Embryo nach § 20 gekennzeichnet ist, 3. die Anzahl der gewonnenen Eizellen oder Embryonen, 4. ... des Datums der Vernichtung sowie die Angaben, mit denen die Eizellen oder die Embryonen nach § 20 gekennzeichnet sind, unverzüglich aufzuzeichnen. (3) Die nach § 18 Absatz 8 ... 1. das Datum der Abgabe, 2. die Angaben, mit denen die Eizelle oder der Embryo nach § 20 gekennzeichnet ist, und 3. die Kennzeichnungsnummer nach § 19 der nationalen ... 1. das Datum des Empfangs, 2. die Angaben, mit denen die Eizelle oder der Embryo nach § 20 gekennzeichnet ist, 3. die Kennzeichnungsnummer nach § 19 oder die individuelle ... 1. das Datum des Empfangs, 2. die Angaben, mit denen die Eizelle oder der Embryo nach § 20 gekennzeichnet ist, 3. die individuelle Zulassungsnummer der abgebenden ... einer Tierzuchtbescheinigung ein Embryobegleitschein beizufügen, der die Angaben nach § 20 Absatz 1 und die Namen der Zuchtverbände oder Zuchtunternehmen enthält, die die ...