§ 11 TierZDV Anforderungen an den Betrieb einer nationalen Besamungsstation ... sowie die Stallungen für die auf der Besamungsstation gehaltenen Tiere den Anforderungen nach Anlage 1 entsprechen; 2. Ejakulat und Samen nach § 13 Absatz 1 und 2 gekennzeichnet und so ... vor der Gewinnung von Samen für die künstliche Besamung und vor der Aufnahme in die in Anlage 1 Nummer 1 Buchstabe a und c genannten Bereiche die jeweiligen Voraussetzungen nach Anlage 2 Spalte 3 erfüllen; ... Tiere, die zur Gewinnung von Samen zur künstlichen Besamung dienen oder die sich in den in Anlage 1 Nummer 1 Buchstabe a und c genannten Bereichen befinden, die jeweiligen Anforderungen nach Anlage 2 Spalte 4 ...