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Artikel 2 - Verordnung zur Änderung der Musterfeststellungsklagenregister-Verordnung (MFKRegVÄndV k.a.Abk.)
Artikel 2 Weitere Änderung der Musterfeststellungsklagenregister-Verordnung zum 1. November 2022
Die Musterfeststellungsklagenregister-Verordnung, die durch Artikel 1 dieser Verordnung geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- § 2 wird wie folgt geändert:
- a)
- Der Überschrift werden die Wörter „und Mitteilungen des Gerichts" angefügt.
- b)
- Absatz 2 wird durch die folgenden Absätze 2 und 3 ersetzt:„(2) Das Gericht übermittelt die bekannt zu machenden Angaben als strukturierten maschinenlesbaren Datensatz im Dateiformat XML in der jeweils gültigen XJustiz-Version auf einem sicheren Übermittlungsweg (§ 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung) an das Bundesamt für Justiz.(3) Genehmigt das Gericht den Inhalt und die Wirksamkeit eines Vergleichs durch Beschluss, so teilt es dem Bundesamt für Justiz entsprechend Absatz 2 auch mit, welche Verbraucher aus dem Vergleich ausgetreten sind."
- 2.
- § 6 Absatz 1 wird wie folgt gefasst:„(1) Das Bundesamt für Justiz übermittelt dem Gericht der Musterfeststellungsklage auf Anforderung einen elektronischen Auszug aus dem Klageregister auf einem sicheren Übermittlungsweg (§ 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung) als strukturierten maschinenlesbaren Datensatz im Dateiformat XML in der jeweils gültigen XJustiz-Version."
Zitierungen von Artikel 2 Verordnung zur Änderung der Musterfeststellungsklagenregister-Verordnung
Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 2 MFKRegVÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
MFKRegVÄndV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
Artikel 3 MFKRegVÄndV Inkrafttreten
... Verordnung tritt vorbehaltlich des Satzes 2 am Tag nach der Verkündung in Kraft. Artikel 2 tritt am 1. November 2022 in ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Verbandsklagenrichtlinienumsetzungsgesetz (VRUG)
G. v. 08.10.2023 BGBl. 2023 I Nr. 272
Artikel 2 VRUG Änderung der Musterfeststellungsklagenregister-Verordnung
... vom 24. Oktober 2018 (BGBl. I S. 1804, 1845), die zuletzt durch Artikel 2 der Verordnung vom 14. Juli 2021 (BGBl. I S. 2923 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. Die Überschrift wird ...
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