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Zitierungen von § 13 GAPKondG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 13 GAPKondG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
GAPKondG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 14 GAPKondG Auskunftsersuchen an die Zahlstelle (vom 21.11.2024)
... Die nach § 13 Absatz 3 zuständige Behörde oder Körperschaft kann zur Feststellung, ob ein Verstoß ... gegen Vorschriften der sozialen Konditionalität unter die Mitteilungspflicht nach § 13 Absatz 1 Satz 1 fällt, die Zahlstelle um Auskunft ersuchen, ob eine natürliche oder juristische Person, ... Bußgeldentscheidung oder eine rechtskräftige Gerichtsentscheidung im Sinne des § 13 Absatz 1 ergangen ist, Begünstigter ist. Das Ersuchen soll elektronisch gestellt werden. ... Ist eine natürliche oder juristische Person Begünstigter, teilt die Zahlstelle der nach § 13 Absatz 3 zuständigen Behörde oder Körperschaft dessen Betriebsnummer im Sinne des ...
§ 25 GAPKondG Sanktionierung von Verstößen gegen Vorschriften der sozialen Konditionalität (vom 21.11.2024)
... Kürzung gegen den Begünstigten verhängt wird. (2) In den Fällen des § 13 Absatz 4 darf keine Verwaltungssanktion verhängt werden, wenn der Verstoß dem Begünstigten ...
Ermächtigungsgrundlage gemäß Zitiergebot
Sonstige
Zweite Verordnung zur Änderung der GAP-Konditionalitäten-VerordnungV. v. 16.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 417
Zitat in folgenden Normen
GAP-Konditionalitäten-Verordnung (GAPKondV)
V. v. 07.12.2022 BGBl. I S. 2244; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 16.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 417
§ 30 GAPKondV Inhalt und Zeitpunkt der Mitteilung (vom 01.01.2025)
... In der Mitteilung nach § 13 Absatz 1 des GAP-Konditionalitäten-Gesetzes sind anzugeben: 1. Name und Anschrift des ...
§ 34 GAPKondV Abweichungen vom Regelsatz für Verwaltungssanktionen (vom 01.01.2025)
... so kann die Zahlstelle auf der Grundlage der Bewertung des Verstoßes durch die nach § 13 Absatz 3 des GAP-Konditionalitäten-Gesetzes zuständige Behörde oder Körperschaft unter ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Änderung des GAP-Konditionalitäten-Gesetzes und des GAP-Direktzahlungen-Gesetzes
G. v. 18.11.2024 BGBl. 2024 I Nr. 356
Artikel 1 GAPKondGuaÄndG
... „Kapitel 3 Vorschriften der sozialen Konditionalität § 13 Mitteilung von Verstößen gegen Vorschriften der sozialen Konditionalität ... einen Richter. § 14 Auskunftsersuchen an die Zahlstelle (1) Die nach § 13 Absatz 3 zuständige Behörde oder Körperschaft kann zur Feststellung, ob ein Verstoß ... gegen Vorschriften der sozialen Konditionalität unter die Mitteilungspflicht nach § 13 Absatz 1 Satz 1 fällt, die Zahlstelle um Auskunft ersuchen, ob eine natürliche oder juristische Person, ... Bußgeldentscheidung oder eine rechtskräftige Gerichtsentscheidung im Sinne des § 13 Absatz 1 ergangen ist, Begünstigter ist. Das Ersuchen soll elektronisch gestellt werden. ... Ist eine natürliche oder juristische Person Begünstigter, teilt die Zahlstelle der nach § 13 Absatz 3 zuständigen Behörde oder Körperschaft dessen Betriebsnummer im Sinne des ... mit." 5. Das bisherige Kapitel 3 wird Kapitel 4. 6. Der bisherige § 13 wird § 15 und in ihm wird das Wort „Konditionalität" durch die Wörter ... gegen den Begünstigten verhängt wird. (2) In den Fällen des § 13 Absatz 4 darf keine Verwaltungssanktion verhängt werden, wenn der Verstoß dem Begünstigten ...
Zweite Verordnung zur Änderung der GAP-Konditionalitäten-Verordnung
V. v. 16.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 417
Artikel 1 2. GAPKondVÄndV
... § 30 Inhalt und Zeitpunkt der Mitteilung (1) In der Mitteilung nach § 13 Absatz 1 des GAP-Konditionalitäten-Gesetzes sind anzugeben: 1. Name und Anschrift des ... so kann die Zahlstelle auf der Grundlage der Bewertung des Verstoßes durch die nach § 13 Absatz 3 des GAP-Konditionalitäten-Gesetzes zuständige Behörde oder Körperschaft unter ...
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