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Artikel 4 - Viertes Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften (4. StVGuaÄndG k.a.Abk.)

Artikel 4 Änderung des Carsharinggesetzes


Artikel 4 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 28. Juli 2021 CsgG § 3, § 4

Das Carsharinggesetz vom 5. Juli 2017 (BGBl. I S. 2230), das durch Artikel 328 der Verordnung vom 19. Juni 2020 (BGBl. I S. 1328) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
§ 3 Absatz 3 wird wie folgt geändert:

a)
In Satz 1 werden die Wörter „§ 6 Absatz 1 des Straßenverkehrsgesetzes" durch die Wörter „§ 6 Absatz 1, auch in Verbindung mit Absatz 3, des Straßenverkehrsgesetzes" ersetzt.

b)
In Satz 3 werden die Wörter „§ 6 Absatz 3 des Straßenverkehrsgesetzes" durch die Wörter „§ 6 Absatz 7 des Straßenverkehrsgesetzes" ersetzt.

2.
§ 4 Absatz 2 wird wie folgt geändert:

a)
In Satz 1 werden die Wörter „§ 6 Absatz 1 Nummer 3 des Straßenverkehrsgesetzes" durch die Wörter „§ 6 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 oder 9 Buchstabe c des Straßenverkehrsgesetzes" ersetzt.

b)
In Satz 3 werden die Wörter „§ 6 Absatz 3 des Straßenverkehrsgesetzes" durch die Wörter „§ 6 Absatz 7 des Straßenverkehrsgesetzes" ersetzt.

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Zitierungen von Artikel 4 Viertes Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 4 4. StVGuaÄndG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 4. StVGuaÄndG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitat in folgenden Normen

Siebenundfünfzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
V. v. 02.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 299
Eingangsformel 57. StVRÄndV
... c auch in Verbindung mit § 3 Absatz 3 Satz 1 und 2 des Carsharinggesetzes, der zuletzt durch Artikel 4 Nummer 1 des Gesetzes vom 12. Juli 2021 (BGBl. I S. 3091 ) geändert worden ist, dieser in Verbindung mit § 1 Absatz 2 des ...