Artikel 5 - Gesetz zur Anpassung des Produktsicherheitsgesetzes und zur Neuordnung des Rechts der überwachungsbedürftigen Anlagen (ProdSGNOG k.a.Abk.)

Artikel 5 Änderung des Bauproduktengesetzes


Artikel 5 ändert mWv. 16. Juli 2021 BauPG § 5

§ 5 des Bauproduktengesetzes vom 5. Dezember 2012 (BGBl. I S. 2449, 2450), das zuletzt durch Artikel 141 der Verordnung vom 19. Juni 2020 (BGBl. I S. 1328) geändert worden ist, wird aufgehoben.



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