Artikel 2 - Gesetz zur Änderung des Öko-Landbaugesetzes und des Öko-Kennzeichengesetzes (ÖLGuaÄndG k.a.Abk.)

Artikel 2 Änderung des Öko-Kennzeichengesetzes


Artikel 2 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. Januar 2022 ÖkoKennzG § 1, § 2

Das Öko-Kennzeichengesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 20. Januar 2009 (BGBl. I S. 78), das zuletzt durch Artikel 404 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
§ 1 Absatz 1 wird wie folgt geändert:

a)
Nummer 1 wird wie folgt gefasst:

„1.
ein Erzeugnis im Sinne des Artikels 2 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2018/848 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Mai 2018 über die ökologische/biologische Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen sowie zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 des Rates (ABl. L 150 vom 14.6.2018, S. 1; L 270 vom 29.10.2018, S. 37; L 305 vom 26.11.2019, S. 59; L 37 vom 10.2.2020, S. 26; L 324 vom 6.10.2020, S. 65), die durch die Verordnung (EU) 2020/1693 (ABl. L 381 vom 13.11.2020, S. 1) geändert worden ist, wenn die Voraussetzungen für die Verwendung von Bezeichnungen mit Bezug auf die ökologische/biologische Produktion nach Artikel 30 Absatz 2 Satz 1 oder Absatz 5 Satz 1 Buchstabe a, jeweils in Verbindung mit Absatz 4, der Verordnung (EU) 2018/848 erfüllt sind,".

b)
In Nummer 2 werden die Wörter „Artikels 2 Doppelbuchstabe aa der Verordnung (EG) Nr. 834/2007" durch die Wörter „Artikels 2 Absatz 3 Satz 1 der Verordnung (EU) 2018/848" ersetzt.

2.
In § 2 Absatz 3 Nummer 1 wird die Angabe „Verordnung (EG) Nr. 834/2007" durch die Angabe „Verordnung (EU) 2018/848" ersetzt.

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Zitierungen von Artikel 2 Gesetz zur Änderung des Öko-Landbaugesetzes und des Öko-Kennzeichengesetzes

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 2 ÖLGuaÄndG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in ÖLGuaÄndG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Änderung des Öko-Landbaugesetzes, des Öko-Kennzeichengesetzes und des Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes - Verbot des Kükentötens
G. v. 17.08.2023 BGBl. 2023 I Nr. 219
Artikel 2 ÖLGuaÄndG Änderung des Öko-Kennzeichengesetzes
... in der Fassung der Bekanntmachung vom 20. Januar 2009 (BGBl. I S. 78), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 27. Juli 2021 (BGBl. I S. 3176 ) geändert worden ist, wird wie folgt gefasst: „(1) Ein Erzeugnis im Sinne ...


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