interne Verweise§ 10 SEG Verhältnis zu Leistungen anderer Träger (vom 01.01.2025) ... insbesondere anderer Sozialleistungsträger, vor. (2) Ausgleichszahlungen nach den §§ 11 und 43 Absatz 1 sowie den §§ 44 und 45 werden nicht als Einkommen oder Vermögen auf ...
§ 12 SEG Abfindung (vom 01.01.2025) ... Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat und einen Anspruch auf eine monatliche Zahlung nach § 11 Absatz 1 hat, kann auf Antrag eine Abfindung gezahlt werden, wenn nicht zu erwarten ist, dass innerhalb der ... Höhe der Abfindung beträgt das 60-Fache der monatlichen Entschädigungszahlung nach § 11 Absatz 1 . Auf die Abfindung sind bereits geleistete monatliche Entschädigungszahlungen ...
§ 80 SEG Grundsätze (vom 01.01.2025) ... sie die Geldleistung im Dezember 2024 bezogen. (3) Geldleistungen nach § 11 erhalten die Personen, deren Ansprüche vor dem 1. Januar 2025 unanfechtbar festgestellt ... die Leistungen gelten als rechtsverbindlich festgestellt. Führt die Anwendung des § 11 zu geringeren Leistungen, werden mindestens die Leistungen in Höhe eines monatlichen ...
§ 85 SEG Wahlrecht (vom 01.01.2025) ... fallen, können anstelle der Leistungen nach § 83 Absatz 1 und 2 Geldleistungen nach den §§ 11 und 43 Absatz 1 und 2 sowie nach § 44 oder § 45 erhalten. Bei ...
Zitat in folgenden NormenSiebtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII) - Gesetzliche Unfallversicherung - (SGB VII)
Artikel 1 G. v. 07.08.1996 BGBl. I S. 1254; zuletzt geändert durch Artikel 66 G. v. 23.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 323
Soldatenversorgungsgesetz (SVG)
Artikel 4 G. v. 20.08.2021 BGBl. I S. 3932, 3958; zuletzt geändert durch Artikel 9 G. v. 27.02.2025 BGBl. 2025 I Nr. 72
§ 71 SVG Zusammentreffen von Versorgungsbezügen und Renten (vom 06.03.2025) ... Ruhegehaltsempfänger ein dem Ausgleich für gesundheitliche Schädigungsfolgen nach § 11 des Soldatenentschädigungsgesetzes entsprechender Betrag, mindestens aber in Höhe des Betrages nach § 11 Absatz 1 Nummer 1 ... entsprechender Betrag, mindestens aber in Höhe des Betrages nach § 11 Absatz 1 Nummer 1 des Soldatenentschädigungsgesetzes , unberücksichtigt bleibt, 4. Leistungen aus einer berufsständischen ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz über die Entschädigung der Soldatinnen und Soldaten und zur Neuordnung des Soldatenversorgungsrechts
G. v. 20.08.2021 BGBl. I S. 3932; zuletzt geändert durch Artikel 15 G. v. 18.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 423
Gesetz zur Änderung des Soldatenentschädigungsgesetzes und des Soldatenversorgungsrechts
G. v. 18.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 423
Artikel 1 SoldEntsRÄndG Änderung des Soldatenentschädigungsgesetzes ... 1 wird folgender Absatz 2 eingefügt: „(2) Ausgleichszahlungen nach den §§ 11 und 43 Absatz 1 sowie den §§ 44 und 45 werden nicht als Einkommen oder Vermögen auf ... angerechnet." b) Der bisherige Absatz 2 wird Absatz 3. 6. § 11 Absatz 1 wird wie folgt gefasst: „(1) Geschädigte Personen erhalten einen Ausgleich ... Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat und einen Anspruch auf eine monatliche Zahlung nach § 11 Absatz 1 hat, kann auf Antrag eine Abfindung gezahlt werden, wenn nicht zu erwarten ist, dass innerhalb der ... Höhe der Abfindung beträgt das 60-Fache der monatlichen Entschädigungszahlung nach § 11 Absatz 1 . Auf die Abfindung sind bereits geleistete monatliche Entschädigungszahlungen anzurechnen. ... als hätten sie die Geldleistung im Dezember 2024 bezogen. (3) Geldleistungen nach § 11 erhalten die Personen, deren Ansprüche vor dem 1. Januar 2025 unanfechtbar festgestellt ... über die Leistungen gelten als rechtsverbindlich festgestellt. Führt die Anwendung des § 11 zu geringeren Leistungen, werden mindestens die Leistungen in Höhe eines monatlichen ... fallen, können anstelle der Leistungen nach § 83 Absatz 1 und 2 Geldleistungen nach den §§ 11 und 43 Absatz 1 und 2 sowie nach § 44 oder § 45 erhalten. Bei geschädigten Personen ... a) im Zeitpunkt ihres Todes aa) auf eine Leistung nach § 83 Absatz 1 oder § 11 Absatz 1 , der ein Grad der Schädigungsfolgen von 100 zu Grunde liegt, oder bb) auf ...
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