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Zitierungen von § 16 SEG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 16 SEG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SEG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 52 SEG Leistungen bei Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland für geschädigte Personen, die sich nicht in einem Wehrdienstverhältnis befinden (vom 01.01.2025)
... und angemessene Leistungen der medizinischen Versorgung der anerkannten Schädigungsfolge nach § 16 Nummer 1 und 5 werden bis zur Höhe des Zweifachen der Vergütung erstattet, die bei Erbringung als ... erstattet. (4) Die Kosten für weitere Leistungen der medizinischen Versorgung nach § 16 Nummer 6 bis 12 werden bis zu der Höhe erstattet, die bei Erbringung im Inland angefallen wären. ...
 
Zitat in folgenden Normen

Bundeswehr-Heilfürsorgeverordnung (BwHFV)
V. v. 11.08.2017 BGBl. I S. 3250, 3431; zuletzt geändert durch Artikel 76 G. v. 20.08.2021 BGBl. I S. 3932
§ 2 BwHFV Unentgeltliche truppenärztliche Versorgung bei gesundheitlichen Schädigungen als Folge von Wehrdienstbeschädigungen (vom 01.01.2025)
... Kapitels 3 Abschnitt 2 Unterabschnitt 1 des Soldatenentschädigungsgesetzes, mit Ausnahme des § 16 Nummer 12 des Soldatenentschädigungsgesetzes , zu gewähren, soweit diese für die Soldatin oder den Soldaten günstiger sind. ... hat, dass eine solche gesundheitliche Schädigung wahrscheinlich vorliegt; die Leistungen nach § 16 Nummer 4 des Soldatenentschädigungsgesetzes werden erst nach Anerkennung einer Wehrdienstbeschädigung gewährt. (2) Ist ...
§ 24 BwHFV Krankentransporte, Reiseauslagen (vom 01.01.2025)
... Zeitraum zustehen würde. In den Fällen des § 2 sind die Leistungen nach § 16 Nummer 11 des Soldatenentschädigungsgesetzes zu gewähren, wenn es für die Soldatin oder den Soldaten günstiger ist.  ...
§ 28 BwHFV Leistungen bei Pflegebedürftigkeit (vom 01.01.2025)
... erhalten die betroffenen Soldatinnen und Soldaten die Leistungen bei Pflegebedürftigkeit nach § 16 Nummer 8 des Soldatenentschädigungsgesetzes , soweit es für die Soldatinnen und Soldaten günstiger ist, mit den nachfolgenden ...

Sozialgesetzbuch (SGB) Elftes Buch (XI) - Soziale Pflegeversicherung - (SGB XI)
Artikel 1 G.v. 26.05.1994 BGBl. I S. 1014, 1015; zuletzt geändert durch Artikel 4 G. v. 30.05.2024 BGBl. 2024 I Nr. 173
§ 23 SGB XI Versicherungspflicht für Versicherte der privaten Krankenversicherungsunternehmen (vom 01.01.2025)
... Buches in Verbindung mit § 43 des Elften Buches, nach § 44 des Siebten Buches, nach § 16 Nummer 8 des Soldatenentschädigungsgesetzes in Verbindung mit § 17 des Soldatenentschädigungsgesetzes, nach § 34 des ...
§ 56 SGB XI Beitragsfreiheit (vom 01.01.2025)
... Buches, nach § 44 des Siebten Buches, nach § 34 des Beamtenversorgungsgesetzes, nach § 16 Nummer 8 des Soldatenentschädigungsgesetzes in Verbindung mit § 17 des Soldatenentschädigungsgesetzes oder nach Gesetzen erhalten, ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz über die Entschädigung der Soldatinnen und Soldaten und zur Neuordnung des Soldatenversorgungsrechts
G. v. 20.08.2021 BGBl. I S. 3932; zuletzt geändert durch Artikel 15 G. v. 18.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 423
Artikel 46 SVReformG Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch (vom 29.12.2023)
... 44 des Siebten Buches," durch die Wörter „nach § 44 des Siebten Buches, nach § 16 Nummer 8 des Soldatenentschädigungsgesetzes in Verbindung mit § 17 des Soldatenentschädigungsgesetzes," ersetzt. 5. ... durch die Wörter „nach § 34 des Beamtenversorgungsgesetzes, nach § 16 Nummer 8 des Soldatenentschädigungsgesetzes in Verbindung mit § 17 des Soldatenentschädigungsgesetzes" ersetzt. 8. ...
Artikel 76 SVReformG Weitere Änderung der Bundeswehr-Heilfürsorgeverordnung
... Kapitels 3 Abschnitt 2 Unterabschnitt 1 des Soldatenentschädigungsgesetzes, mit Ausnahme des § 16 Nummer 12 des Soldatenentschädigungsgesetzes , zu gewähren, soweit diese für die Soldatin oder den Soldaten günstiger sind. Das ... hat, dass eine solche gesundheitliche Schädigung wahrscheinlich vorliegt; die Leistungen nach § 16 Nummer 4 des Soldatenentschädigungsgesetzes werden erst nach Anerkennung einer Wehrdienstbeschädigung gewährt." b) ... die Wörter „§ 24 des Bundesversorgungsgesetzes" durch die Wörter „ § 16 Nummer 11 des Soldatenentschädigungsgesetzes " ersetzt. 3. § 28 Absatz 2 wird wie folgt geändert: a) In ... „§ 44 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch" durch die Wörter „ § 16 Nummer 8 des Soldatenentschädigungsgesetzes " ersetzt. b) Nummer 1 wird aufgehoben. c) Die Nummern 2 bis 4 werden ...

Gesetz zur Änderung des Soldatenentschädigungsgesetzes und des Soldatenversorgungsrechts
G. v. 18.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 423
Artikel 1 SoldEntsRÄndG Änderung des Soldatenentschädigungsgesetzes
... für die Dauer von fünf Jahren abgegolten." 8. § 16 wird wie folgt geändert: a) In Nummer 12 wird der Punkt am Ende durch ein Komma ...