interne Verweise
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Änderung des Soldatenentschädigungsgesetzes und des Soldatenversorgungsrechts
G. v. 18.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 423
Artikel 1 SoldEntsRÄndG Änderung des Soldatenentschädigungsgesetzes ... schädigungsbedingten Tod der geschädigten Person zu stellen ist." 24. § 52 Absatz 3 wird wie folgt gefasst: „(3) Die notwendigen Kosten für Arzneimittel und ... ohne Kostenbeteiligung durch die zuständige Behörde in entsprechender Anwendung des § 52 ." b) In Absatz 4 Satz 1 wird die Angabe „Absatz 3" durch die ...
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