Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

Zitierungen von § 63 SEG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 63 SEG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SEG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 27 SEG Erstattung von Kosten für medizinische Versorgung bei vorübergehendem Auslandsaufenthalt
... der Leistungsträger bei Erbringung als Sachleistung im Inland zu tragen hätte. § 63 gilt entsprechend. (2) Abweichend von Absatz 1 können die Kosten bis zur Höhe ...
§ 52 SEG Leistungen bei Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland für geschädigte Personen, die sich nicht in einem Wehrdienstverhältnis befinden (vom 01.01.2025)
... können in diesem Fall in angemessenem Umfang erstattet werden. § 63 gilt entsprechend. (3) Die notwendigen Kosten für Arzneimittel und Verbandmittel ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Änderung des Soldatenentschädigungsgesetzes und des Soldatenversorgungsrechts
G. v. 18.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 423
Artikel 1 SoldEntsRÄndG Änderung des Soldatenentschädigungsgesetzes
... der dem Kalendermonat vorausgeht, für den sie bestimmt sind." 30. In § 63 Absatz 2 Satz 2 wird das Wort „Monat" durch das Wort „Kalendermonat" ersetzt. 31. ...