Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

Zitierungen von § 70 SEG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 70 SEG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SEG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 73 SEG Übermittlung zwischen der nach § 70 Absatz 1 zuständigen Behörde und der Unfallversicherung Bund und Bahn
... Sozialdaten dürfen im Rahmen der Aufgabenerfüllung nach diesem Gesetz zwischen der nach § 70 Absatz 1 zuständigen Behörde und der Unfallversicherung Bund und Bahn übermittelt werden. ...
§ 75 SEG Auskunftspflicht von Ärztinnen und Ärzten, Zahnärztinnen und Zahnärzten und Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten
... an einer medizinischen Versorgung nach diesem Gesetz beteiligt sind, sind verpflichtet, der nach § 70 Absatz 1 zuständigen Behörde und der Unfallversicherung Bund und Bahn auf Verlangen Auskunft ...
§ 76 SEG Auskunftspflicht der Krankenkassen und privaten Krankenversicherungen
... nach § 70 Absatz 1 zuständige Behörde und die Unfallversicherung Bund und Bahn können von den ...
§ 77 SEG Übermittlung innerhalb der Bundeswehr
... Die nach § 70 Absatz 1 zuständige Behörde teilt der nach dem Soldatengesetz für die Führung der ... Vertragszahnärztinnen und Vertragszahnärzte der Bundeswehr sind berechtigt, der nach § 70 Absatz 1 zuständigen Behörde Fälle einer möglichen Wehrdienstbeschädigung ...
§ 81 SEG Leistungen der Heil- und Krankenbehandlung (vom 01.01.2025)
...  (5) Den Krankenkassen werden von der zuständigen Behörde nach § 70 Absatz 1 halbjährlich die Aufwendungen erstattet, die ihnen durch die Übernahme der Leistungen ...
 
Zitat in folgenden Normen

SEG-Statistikverordnung (SEGStatV)
V. v. 17.06.2024 BGBl. 2024 I Nr. 197
§ 1 SEGStatV Amtliche Statistik
...  (2) Grundlage der amtlichen Statistik sind die Daten, die von den nach § 70 des Soldatenentschädigungsgesetzes zuständigen Stellen erhoben und an das Bundesamt für das Personalmanagement der ...
§ 3 SEGStatV Erhebung, Übermittlung und Nutzung der Daten
... Die Daten werden von den nach § 70 des Soldatenentschädigungsgesetzes für die Durchführung der Soldatenentschädigung zuständigen Stellen erhoben. ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Änderung des Soldatenentschädigungsgesetzes und des Soldatenversorgungsrechts
G. v. 18.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 423
Artikel 1 SoldEntsRÄndG Änderung des Soldatenentschädigungsgesetzes
... der Absätze 1 und 2 werden Verwaltungskosten nicht erstattet." 33. § 70 wird wie folgt geändert: a) Absatz 2 wird wie folgt gefasst:  ...
Anzeige