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Zitierungen von § 80 SEG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 80 SEG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SEG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 83 SEG Geldleistungen (vom 01.01.2025)
... beziehen, erhalten ab dem 1. Januar 2025 monatlich 125 Prozent dieser Geldleistungen. § 80 Absatz 4 und § 85 gelten nicht. (4) Bei der Berechnung der ...
§ 85 SEG Wahlrecht (vom 01.01.2025)
... 1. Januar 2025 unanfechtbar festgestellt worden sind und die nicht unter den Anwendungsbereich des § 80 Absatz 3 oder 4 fallen, können anstelle der Leistungen nach § 83 Absatz 1 und 2 Geldleistungen nach den ... auszuüben, spätestens jedoch sechs Monate nach der Bestandskraft der letzten nach § 80 Absatz 2 ergangenen Entscheidung. Die Wahlentscheidung wirkt zurück auf den 1. Januar 2025. ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Änderung des Soldatenentschädigungsgesetzes und des Soldatenversorgungsrechts
G. v. 18.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 423
Artikel 1 SoldEntsRÄndG Änderung des Soldatenentschädigungsgesetzes
... der Aufwendungen und Verwaltungskosten werden durch Vereinbarung geregelt." 34. § 80 wird wie folgt gefasst: „§ 80 Grundsätze (1) Personen, die ... Vereinbarung geregelt." 34. § 80 wird wie folgt gefasst: „ § 80 Grundsätze (1) Personen, die im Dezember 2024 Leistungen nach § 80 des ... Absatz 3." c) Dem Absatz 3 wird folgender Satz angefügt: „ § 80 Absatz 4 und § 85 gelten nicht." d) Dem Absatz 6 wird folgender Satz ... 1. Januar 2025 unanfechtbar festgestellt worden sind und die nicht unter den Anwendungsbereich des § 80 Absatz 3 oder 4 fallen, können anstelle der Leistungen nach § 83 Absatz 1 und 2 Geldleistungen nach den ... auszuüben, spätestens jedoch sechs Monate nach der Bestandskraft der letzten nach § 80 Absatz 2 ergangenen Entscheidung. Die Wahlentscheidung wirkt zurück auf den 1. Januar 2025. Bereits ...