interne Verweise§ 83 SEG Geldleistungen (vom 01.01.2025) ... dem 1. Januar 2025 monatlich 125 Prozent dieser Geldleistungen. § 80 Absatz 4 und § 85 gelten nicht. (4) Bei der Berechnung der einkommensabhängigen Leistungen ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Änderung des Soldatenentschädigungsgesetzes und des Soldatenversorgungsrechts
G. v. 18.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 423
Artikel 1 SoldEntsRÄndG Änderung des Soldatenentschädigungsgesetzes ... c) Dem Absatz 3 wird folgender Satz angefügt: „§ 80 Absatz 4 und § 85 gelten nicht." d) Dem Absatz 6 wird folgender Satz angefügt: ... des Bundesversorgungsgesetzes in der am 31. Dezember 2023 geltenden Fassung." 39. § 85 wird wie folgt gefasst: „§ 85 Wahlrecht (1) Personen, deren ... 2023 geltenden Fassung." 39. § 85 wird wie folgt gefasst: „ § 85 Wahlrecht (1) Personen, deren Ansprüche nach dem Soldatenversorgungsgesetz in ...
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