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Zitierungen von § 9 SVG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 9 SVG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
SVG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 1 SVG Persönlicher Geltungsbereich
... (2) Teil 2 mit Ausnahme der §§ 4 und 5 Absatz 1, der §§ 6, 9 , 11 und 56 Absatz 1 Satz 1 erster Halbsatz und Absatz 2 sowie der §§ 63, 65, 84 bis 87 ...
§ 4 SVG Zweck und Arten
... dienstzeitbegleitenden Bildungs- und Eingliederungsmaßnahmen (§§ 6, 7 Absatz 2 und § 9 Absatz 4 ), 3. den Besuch von Lehrgängen an einer Bundeswehrfachschule (§ 7), ... (§ 7) und 5. Hilfen zur Eingliederung in das zivile Erwerbsleben ( §§ 9 bis 14). (3) Soldatinnen und Soldaten, die freiwilligen Wehrdienst nach ... an dienstzeitbegleitenden Bildungs- und Eingliederungsmaßnahmen (§§ 6 und 9 Absatz 2 ) sowie Hilfen zur Eingliederung in das zivile Erwerbsleben (§ 9 Absatz 1 und 7) gewährt ... (§§ 6 und 9 Absatz 2) sowie Hilfen zur Eingliederung in das zivile Erwerbsleben ( § 9 Absatz 1 und 7 ) gewährt werden. § 5 Absatz 1 Satz 2 gilt entsprechend. (4) Die ...
§ 5 SVG Berufsberatung der Soldatinnen auf Zeit und Soldaten auf Zeit
... ihrer zivilberuflichen Bildung, Eingliederung sowie deren Förderung nach den §§ 6 bis 14 frühzeitig und umfassend zu beraten. Die Berufsberatung ist verbindliche ...
§ 10 SVG Förderung zur Teilhabe am zivilberuflichen Erwerbsleben
... Anpassungs-, Umschulungs- oder Eingliederungsmaßnahmen. Die §§ 5 bis 7, 9 und 11 sind mit dem Ziel entsprechend anzuwenden, die Erwerbsfähigkeit der Soldatinnen oder ...
§ 15 SVG Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen
... Das Nähere zur Durchführung der Förderung nach den §§ 5 bis 9 , 54 und 55 bestimmt die Bundesregierung durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates. ...
§ 23 SVG Berücksichtigung von Beurlaubung ohne Dienstbezüge und Teilzeitbeschäftigung bei Dienstzeiten
... Wehrsold beurlaubt worden sind, wird die Zeit der Beurlaubung bei der Anwendung 1. des § 9 Absatz 8 und des § 13 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und 2 Buchstabe a nicht in die festgesetzte ...
§ 54 SVG Berufsförderung der Berufssoldatinnen und Berufssoldaten
... können ihr oder ihm auch die Leistungen nach den §§ 5, 6 Absatz 1 und 3 sowie § 9 Absatz 1, 3, 4 und 7 gewährt werden. (5) § 7 gilt entsprechend. Bei der ...
§ 55 SVG Eingliederung von Berufssoldatinnen und Berufssoldaten in das Erwerbsleben
... endet, wird die Eingliederung in das spätere Berufsleben nach den §§ 5, 6, 9 und 11 erleichtert. Freistellung vom militärischen Dienst zur Teilnahme an einem ... Dienst zur Teilnahme an einem notwendigen Berufsorientierungspraktikum kann im Umfang des § 9 Absatz 4 gewährt werden. § 10 gilt ...
§ 122 SVG Übergangsregelung aus Anlass des Wegfalls des Instituts der Anstellung
... auf Probe nicht gleichzeitig ein Amt verliehen wird, ist § 8a Absatz 1, § 9 Absatz 4 und 5 sowie § 11a in der bis zum 11. Februar 2009 geltenden Fassung ...
§ 126 SVG Übergangsregelungen aus Anlass des Bundeswehrreform-Begleitgesetzes
... 4 Absatz 1, § 5 Absatz 3, § 7 Absatz 7, 9 und 12, § 8 Absatz 1 und 2, die §§ 9 , 10 und 16 Absatz 4 und 6, die §§ 17 und 19 Absatz 7 sowie die §§ 21, 25, 33, ...
Zitat in folgenden Normen
Soldatengesetz (SG)
neugefasst durch B. v. 30.05.2005 BGBl. I S. 1482; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 22.01.2024 BGBl. 2024 I Nr. 17
§ 55 SG Entlassung (vom 23.12.2023)
... der Gründe zugestellt werden. Für Soldaten, die einen Eingliederungsschein ( § 9 Absatz 1 Nummer 2 des Soldatenversorgungsgesetzes ) erhalten können und die Erteilung beantragt haben, beträgt die Frist in den Fällen ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz über die Entschädigung der Soldatinnen und Soldaten und zur Neuordnung des Soldatenversorgungsrechts
G. v. 20.08.2021 BGBl. I S. 3932; zuletzt geändert durch Artikel 21 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 414
Artikel 17 SVReformG Änderung der Berufsförderungsverordnung
... g) Die Angabe zu Teil 5 wird wie folgt gefasst: „Teil 5 Eingliederung nach § 9 des Soldatenversorgungsgesetzes ". h) Die Angabe zu § 34 wird wie folgt gefasst: „§ ... § 34 wird wie folgt gefasst: „§ 34 Berufsorientierungspraktika nach § 9 Absatz 3 des Soldatenversorgungsgesetzes ". i) Die Angabe zu § 35 wird wie folgt gefasst: „§ ... § 35 wird wie folgt gefasst: „§ 35 Berufsorientierungspraktikum nach § 9 Absatz 4 des Soldatenversorgungsgesetzes ". j) Die Angabe zu § 36a wird wie folgt gefasst: „§ ... zu § 36a wird wie folgt gefasst: „§ 36a Eingliederungsseminar nach § 9 Absatz 8 des Soldatenversorgungsgesetzes ". 2. Die Überschrift zu Teil 1 wird wie folgt gefasst: ... Überschrift zu Teil 5 wird wie folgt gefasst: „Teil 5 Eingliederung nach § 9 des Soldatenversorgungsgesetzes ". 21. § 31 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 werden ... Sinne des § 7 Abs. 2 des Soldatenversorgungsgesetzes" durch die Wörter „nach § 9 Absatz 2 des Soldatenversorgungsgesetzes " ersetzt. b) In Absatz 2 Satz 1 werden die Wörter „nach § 5 des ... § 7 Absatz 4 Satz 1 des Soldatenversorgungsgesetzes" durch die Wörter „nach § 9 Absatz 4 Satz 1 des Soldatenversorgungsgesetzes " und die Wörter „nach § 5 des Soldatenversorgungsgesetzes" durch die ... § 7 Absatz 9 des Soldatenversorgungsgesetzes" durch die Wörter „im Sinne des § 9 Absatz 9 des Soldatenversorgungsgesetzes " ersetzt. 23. § 34 wird wie folgt geändert: a) Die ... wird wie folgt gefasst: „§ 34 Berufsorientierungspraktika nach § 9 Absatz 3 des Soldatenversorgungsgesetzes ". b) In Absatz 1 werden die Wörter „nach § 7 Abs. 3 des ... § 7 Abs. 3 des Soldatenversorgungsgesetzes" durch die Wörter „nach § 9 Absatz 3 des Soldatenversorgungsgesetzes " ersetzt. 24. § 35 wird wie folgt geändert: a) Die ... wird wie folgt gefasst: „§ 35 Berufsorientierungspraktikum nach § 9 Absatz 4 des Soldatenversorgungsgesetzes ". b) In Absatz 1 Satz 1 erster Halbsatz werden die Wörter „nach § ... § 7 Absatz 3 des Soldatenversorgungsgesetzes" durch die Wörter „nach § 9 Absatz 3 des Soldatenversorgungsgesetzes " ersetzt. c) In Absatz 2 werden die Wörter „im Sinne des § 7 Abs. ... § 7 Abs. 4 des Soldatenversorgungsgesetzes" durch die Wörter „im Sinne des § 9 Absatz 4 des Soldatenversorgungsgesetzes " ersetzt. 25. In § 36 Satz 1 werden die Wörter „nach den ... § 7 Absatz 8 des Soldatenversorgungsgesetzes" durch die Wörter „nach § 9 Absatz 5 des Soldatenversorgungsgesetzes " ersetzt. b) Absatz 1 wird wie folgt geändert: aa) In Satz 1 ... § 7 Absatz 5 des Soldatenversorgungsgesetzes" durch die Wörter „nach § 9 Absatz 5 des Soldatenversorgungsgesetzes " ersetzt. bb) In Satz 2 zweiter Halbsatz werden die Wörter „nach ... § 7 Absatz 5 Satz 3 des Soldatenversorgungsgesetzes" durch die Wörter „nach § 9 Absatz 5 Satz 3 des Soldatenversorgungsgesetzes " ersetzt. 27. In § 38 Absatz 1 werden die Wörter „nach § 102 ...
Artikel 54 SVReformG Änderung der Verordnung über die Laufbahnen des Polizeivollzugsdienstes beim Deutschen Bundestag
... „§ 7 Absatz 2 des Soldatenversorgungsgesetzes" durch die Wörter „ § 9 Absatz 2 des Soldatenversorgungsgesetzes " ...
Artikel 65 SVReformG Änderung der Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den mittleren Wetterdienst des Bundes
... vom 29. März 2017 (BGBl. I S. 626) geändert worden ist, werden die Wörter „ § 9 des Soldatenversorgungsgesetzes " durch die Wörter „§ 13 des Soldatenversorgungsgesetzes" ...
Artikel 66 SVReformG Änderung der Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen technischen Dienst - Fachrichtung Bahnwesen -
... vom 29. März 2017 (BGBl. I S. 626) geändert worden ist, werden die Wörter „ § 9 des Soldatenversorgungsgesetzes " durch die Wörter „§ 13 des Soldatenversorgungsgesetzes" ...
Artikel 70 SVReformG Änderung des Einsatz-Weiterverwendungsgesetzes
... ersetzt. bb) In Nummer 2 Satz 2 werden die Wörter „ §§ 9 und 10 des Soldatenversorgungsgesetzes" durch die Wörter „§§ 13 und 14 ...
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