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Zitierungen von § 21 SVG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 21 SVG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
SVG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 23 SVG Berücksichtigung von Beurlaubung ohne Dienstbezüge und Teilzeitbeschäftigung bei Dienstzeiten
... 1 Satz 1 Nummer 2 und des § 16 Absatz 5 nicht in die Mindestdienstzeit und 5. des § 21 Absatz 1 Satz 3 nicht in die ununterbrochene Wehrdienstzeit eingerechnet. Satz 1 gilt ...
§ 118 SVG Übergangsregelungen für vor dem 1. Januar 1999 eingetretene Versorgungsfälle und für am 1. Januar 1999 vorhandene Soldatinnen und Soldaten
... Versorgungsfälle, die vor dem 1. Januar 1999 eingetreten sind, sind die §§ 18, 21 , 26 Absatz 9 und die §§ 63, 63a in der bis zum 31. Dezember 1998 geltenden Fassung ... vor dem 1. Januar 1999 zu einem Dienstgrad im Sinne dieser Vorschrift ernannt wurden, sind die §§ 21 und 26 Absatz 9 in der bis zum 31. Dezember 1998 geltenden Fassung anzuwenden. (4) ...
§ 120 SVG Übergangsregelungen aus Anlass des Versorgungsänderungsgesetzes 2001 sowie des Dienstrechtsneuordnungsgesetzes
... Recht mit folgenden Maßgaben: 1. Die Absätze 3, 4, 6 und 9, die §§ 21 , 22, 63, 64, 66, 71 Absatz 1 Satz 3 bis 7, die §§ 73 bis 76, 80, 81, 96, 97, 99, 100 und ...
§ 126 SVG Übergangsregelungen aus Anlass des Bundeswehrreform-Begleitgesetzes (vom 01.01.2025)
... und 2, die §§ 9, 10 und 16 Absatz 4 und 6, die §§ 17 und 19 Absatz 7 sowie die §§ 21 , 22, 25, 33, 60, 62, 80, 104 und 125 sind nach diesem Gesetz in seiner jeweiligen Fassung ... ein Dienstverhältnis einer Soldatin auf Zeit oder eines Soldaten auf Zeit berufen werden, ist § 21 Absatz 1 Satz 5 mit der Maßgabe anzuwenden, dass der Bezugszeitraum der Übergangsgebührnisse die ... der Maßgabe anzuwenden, dass der Bezugszeitraum der Übergangsgebührnisse die nach § 21 Absatz 1 Satz 4 zustehende Förderungsdauer nicht übersteigen darf. Wenn Soldatinnen auf Zeit ...
§ 131 SVG Übergangsregelung aus Anlass des Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetzes (vom 01.01.2025)
... und Versorgungsempfänger sind vorbehaltlich von Satz 2 § 20 Absatz 3 Satz 1 Nummer 3, § 21 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe b , § 55a Absatz 1 Satz 8 und 9, die §§ 55b, 94b Absatz 5 Satz 2 bis 4 sowie § 96 ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Änderung des Soldatenentschädigungsgesetzes und des Soldatenversorgungsrechts
G. v. 18.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 423
Artikel 3 SoldEntsRÄndG Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes 2025
... vierjähriger Wehrdienstzeit in der vorherigen Laufbahn" ersetzt. 10. In § 21 Absatz 1 Satz 1 werden die Wörter „Grundwehrdienst (§ 5 des Wehrpflichtgesetzes), freiwilligen ...
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