interne Verweise§ 123 SVG Übergangsregelungen zur Berücksichtigung von Hochschulausbildungszeiten ... Auf Versorgungsfälle, die vor dem 12. Februar 2009 eingetreten sind, ist § 23 Absatz 1 Satz 1 in der bis zum 11. Februar 2009 geltenden Fassung anzuwenden. (2) Für ... Versorgungsfälle, die nach dem 11. Februar 2009 und bis zum 31. Dezember 2012 eintreten, ist § 23 Absatz 1 Satz 1 in der bis zum 11. Februar 2009 geltenden Fassung mit der Maßgabe anzuwenden, dass sich die ...
Zitat in folgenden NormenBerufsförderungsverordnung (BFöV)
V. v. 23.10.2006 BGBl. I S. 2336; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 18.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 423
§ 19 BFöV Kosten der beruflichen Bildung (vom 01.01.2025) ... oder 3. bei einer Kürzung der Förderungsdauer nach den §§ 22 und 23 des Soldatenversorgungsgesetzes . Der Höchstbetrag erhöht sich bei einer Gesamtdienstzeit von ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz über die Entschädigung der Soldatinnen und Soldaten und zur Neuordnung des Soldatenversorgungsrechts
G. v. 20.08.2021 BGBl. I S. 3932; zuletzt geändert durch Artikel 15 G. v. 18.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 423
Artikel 15 SVReformG Änderung der Soldatenversorgungs-Übergangsverordnung ... ersetzt. b) In Absatz 4 werden die Wörter „ §§ 23 , 24, 64 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 3 und § 66 des Soldatenversorgungsgesetzes" durch ... ersetzt. bb) In Satz 2 werden die Wörter „( § 23 des Soldatenversorgungsgesetzes )" durch die Wörter „(§ 35 des Soldatenversorgungsgesetzes)" ersetzt. ...
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