interne Verweise§ 26 SVG Arten der Dienstzeitversorgung ... 4. Ausgleich bei Altersgrenzen, 5. Erhöhungsbetrag nach § 40 Absatz 5 Satz 3 erster Halbsatz , 6. Unterschiedsbetrag nach § 64 Absatz 1 Satz 2 und 3, 7. ...
§ 35 SVG Ausbildungszeiten ... dadurch mit Ausnahme der Fälle des § 42 der Höchstruhegehaltssatz im Sinne des § 40 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 Satz 2 nicht überschritten wird. Die der Berechnung nach Satz 1 zugrunde gelegten ...
§ 41 SVG Vorübergehende Erhöhung des Ruhegehaltssatzes (vom 01.01.2025) ... Der nach § 40 Absatz 1 bis 4 , § 42 Absatz 1 Satz 1 dieses Gesetzes in Verbindung mit § 36 Absatz 3 Satz 1 des ... Ruhegehaltssatz darf 66,97 Prozent nicht überschreiten. In den Fällen des § 40 Absatz 8 ist das Ruhegehalt, das sich nach Anwendung der Sätze 1 und 2 ergibt, entsprechend zu ...
§ 53 SVG Ausgleich bei Altersgrenzen (vom 01.01.2025) ... dieses Betrages gewährt. Für Offizierinnen und Offiziere im Sinne des § 40 Absatz 4 gilt Satz 1 mit der Maßgabe, dass sie für die Berechnung des Erhöhungsbetrages so ...
§ 70 SVG Zusammentreffen mehrerer Versorgungsbezüge aus dem öffentlichen Dienst ... Ruhensregelung nach Satz 1 Nummer 1 oder Nummer 2 beteiligten Versorgungsbezug das Ruhegehalt nach § 40 Absatz 8 gemindert, ist das für die Höchstgrenze maßgebende Ruhegehalt in ... bei der Ruhensregelung nach Satz 1 Nummer 3 das dem Witwengeld zugrundeliegende Ruhegehalt nach § 40 Absatz 8 gemindert, ist die Höchstgrenze entsprechend dieser Vorschrift zu berechnen, wobei dem zu ...
§ 81 SVG Anzeigepflicht (vom 01.01.2025) ... Einkünften nach § 16 Absatz 3 Satz 4, § 17 Absatz 1 Satz 2, den §§ 34 und 40 Absatz 6 , den §§ 52 und 59 sowie den §§ 68 bis 72 und 80 Absatz 2, 3. die ...
§ 98 SVG Kinderzuschlag zum Witwengeld ... Gesetzes in Verbindung mit § 20 Absatz 1 des Beamtenversorgungsgesetzes und in Verbindung mit § 40 Absatz 5 Satz 2 dieses Gesetzes. (2) War die Kindererziehungszeit der oder dem vor Vollendung ...
§ 120 SVG Übergangsregelungen aus Anlass des Versorgungsänderungsgesetzes 2001 sowie des Dienstrechtsneuordnungsgesetzes (vom 01.01.2025) ... Dies gilt nicht für das Ruhegehalt, das durch Anwendung des § 40 Absatz 5 Satz 1 und 2 ermittelt ist. Bei der Anwendung von Ruhensvorschriften (§§ 68 bis 72) gelten ... mit § 70 des Beamtenversorgungsgesetzes mit dem Faktor 0,95667 vervielfältigt; § 40 Absatz 1 Satz 2 ist anzuwenden. Satz 1 gilt nicht für das Ruhegehalt, das durch Anwendung des ... 2 ist anzuwenden. Satz 1 gilt nicht für das Ruhegehalt, das durch Anwendung des § 40 Absatz 5 Satz 1 oder Satz 2 ermittelt ist. Der nach Satz 1 verminderte Ruhegehaltssatz gilt als neu festgesetzt. ...
Zitat in folgenden NormenBundesbesoldungsgesetz
neugefasst durch B. v. 19.06.2009 BGBl. I S. 1434; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 27.02.2025 BGBl. 2025 I Nr. 72
§ 7a BBesG Zuschläge bei Hinausschieben des Eintritts in den Ruhestand (vom 01.01.2025) ... Höchstsatz des Ruhegehalts nach § 14 Absatz 1 des Beamtenversorgungsgesetzes oder nach § 40 Absatz 1 des Soldatenversorgungsgesetzes erreicht ist. Wird der Höchstruhegehaltssatz im Zeitraum des Hinausschiebens ... Höchstsatz des Ruhegehalts nach § 14 Absatz 1 des Beamtenversorgungsgesetzes oder nach § 40 Absatz 1 des Soldatenversorgungsgesetzes erreicht ist. (3) Bei einer Teilzeitbeschäftigung bei Hinausschieben des ...
Gesetz zur Verbesserung der Personalstruktur in den Streitkräften (PersStruktG - Streitkräfte)
G. v. 30.07.1985 BGBl. I S. 1621; zuletzt geändert durch Artikel 19 G. v. 20.08.2021 BGBl. I S. 3932
§ 2 PersStruktG - Streitkräfte (vom 01.01.2025) ... die nach diesem Gesetz in den Ruhestand versetzt worden sind, finden auch § 27 Absatz 1 und § 40 Absatz 2 des Soldatenversorgungsgesetzes Anwendung, § 40 Absatz 2 Satz 2 des Soldatenversorgungsgesetzes mit der Maßgabe, ... finden auch § 27 Absatz 1 und § 40 Absatz 2 des Soldatenversorgungsgesetzes Anwendung, § 40 Absatz 2 Satz 2 des Soldatenversorgungsgesetzes mit der Maßgabe, daß an die Stelle des dreiundfünfzigsten Lebensjahrs das ...
Personalanpassungsgesetz (PersAnpassG)
Artikel 4 G. v. 20.12.2001 BGBl. I S. 4013, 4019; zuletzt geändert durch Artikel 12 G. v. 20.08.2021 BGBl. I S. 3932
§ 3 PersAnpassG (vom 01.01.2025) ... berücksichtigt worden wären. (3) Darüber hinaus gelten § 40 Absatz 2 und 3 sowie § 115 des Soldatenversorgungsgesetzes entsprechend, soweit sich nichts Abweichendes aus ... der für ihn geltenden besonderen oder allgemeinen Altersgrenze in den Ruhestand tritt; § 40 Absatz 1 Satz 2 und 4 des Soldatenversorgungsgesetzes gilt entsprechend. Die Kürzung nach Satz 1 darf 5 vom Hundert der ruhegehaltfähigen ...
Personalstärkegesetz (PersStärkeG)
G. v. 20.12.1991 BGBl. I S. 2376; zuletzt geändert durch Artikel 8 G. v. 20.08.2021 BGBl. I S. 3932
§ 6 PersStärkeG (vom 01.01.2025) ... als ruhegehaltfähig berücksichtigt werden. (3) Darüber hinaus gelten § 40 Absatz 2 und § 115 des Soldatenversorgungsgesetzes entsprechend. (4) § 29 Absatz 2 ...
Soldatenversorgungs-Übergangsverordnung (SVÜV)
neugefasst durch B. v. 24.03.1993 BGBl. I S. 378; zuletzt geändert durch Artikel 15 G. v. 20.08.2021 BGBl. I S. 3932
§ 2 SVÜV Maßgaben (vom 01.01.2025) ... regeln. (4) Sonstige Zeiten und Ausbildungszeiten nach den § 35, 36, 40 , 92 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 3 und § 94 des Soldatenversorgungsgesetzes, die der ... sind. (8) Übersteigt beim Zusammentreffen von Mindestversorgung ( § 40 Absatz 5 des Soldatenversorgungsgesetzes ) mit einer Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung nach Anwendung des § 71 des ... nach Anwendung des § 71 des Soldatenversorgungsgesetzes die Versorgung das Ruhegehalt nach § 40 Absatz 1 bis 4 und 8 des Soldatenversorgungsgesetzes , so ruht die Versorgung bis zur Höhe des Unterschieds zwischen diesem Ruhegehalt und der ... zwischen diesem Ruhegehalt und der Mindestversorgung. Der Erhöhungsbetrag nach § 40 Absatz 5 Satz 3 des Soldatenversorgungsgesetzes und der Unterschiedsbetrag nach § 64 Absatz 1 des Soldatenversorgungsgesetzes bleiben bei der ... zurückbleiben. Zahlbar bleibt mindestens das Ruhegehalt nach § 40 Absatz 1 bis 4 und 8 des Soldatenversorgungsgesetzes zuzüglich des Unterschiedsbetrages nach § 64 Absatz 1 des Soldatenversorgungsgesetzes. ...
Streitkräftepersonalstruktur-Anpassungsgesetz (SKPersStruktAnpG)
Artikel 1 G. v. 21.07.2012 BGBl. I S. 1583; zuletzt geändert durch Artikel 10 G. v. 20.08.2021 BGBl. I S. 3932
Wehrdisziplinarordnung (WDO)
Artikel 1 G. v. 17.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 424
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz über die Entschädigung der Soldatinnen und Soldaten und zur Neuordnung des Soldatenversorgungsrechts
G. v. 20.08.2021 BGBl. I S. 3932; zuletzt geändert durch Artikel 15 G. v. 18.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 423
Artikel 12 SVReformG Änderung des Personalanpassungsgesetzes ... Abs. 2 und 3 sowie § 94b des Soldatenversorgungsgesetzes" durch die Wörter „ § 40 Absatz 2 und 3 sowie § 115 des Soldatenversorgungsgesetzes" ersetzt. c) In Absatz 4 werden ... 26 Abs. 1 Satz 2 und 4 des Soldatenversorgungsgesetzes" durch die Wörter „ § 40 Absatz 1 Satz 2 und 4 des Soldatenversorgungsgesetzes " ersetzt. f) In Absatz 7 erster Halbsatz werden die Wörter „§ 38 ...
Artikel 15 SVReformG Änderung der Soldatenversorgungs-Übergangsverordnung ... 3 und § 66 des Soldatenversorgungsgesetzes" durch die Wörter „§ 35, 36, 40 , 92 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 3 und § 94 des Soldatenversorgungsgesetzes" ersetzt. ... folgt gefasst: „(8) Übersteigt beim Zusammentreffen von Mindestversorgung ( § 40 Absatz 5 des Soldatenversorgungsgesetzes ) mit einer Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung nach Anwendung des § 71 des ... nach Anwendung des § 71 des Soldatenversorgungsgesetzes die Versorgung das Ruhegehalt nach § 40 Absatz 1 bis 4 und 8 des Soldatenversorgungsgesetzes , so ruht die Versorgung bis zur Höhe des Unterschieds zwischen diesem Ruhegehalt und der ... Unterschieds zwischen diesem Ruhegehalt und der Mindestversorgung. Der Erhöhungsbetrag nach § 40 Absatz 5 Satz 3 des Soldatenversorgungsgesetzes und der Unterschiedsbetrag nach § 64 Absatz 1 des Soldatenversorgungsgesetzes bleiben bei der ... des Soldatenversorgungsgesetzes zurückbleiben. Zahlbar bleibt mindestens das Ruhegehalt nach § 40 Absatz 1 bis 4 und 8 des Soldatenversorgungsgesetzes zuzüglich des Unterschiedsbetrages nach § 64 Absatz 1 des Soldatenversorgungsgesetzes. ...
Gesetz zur Änderung des Soldatenentschädigungsgesetzes und des Soldatenversorgungsrechts
G. v. 18.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 423
Zitate in aufgehobenen TitelnWehrdisziplinarordnung (WDO)
Artikel 1 G. v. 16.08.2001 BGBl. I S. 2093; aufgehoben durch Artikel 5 G. v. 17.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 424
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