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Zitierungen von § 47 SVG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 47 SVG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SVG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 47 SVG Rückzahlung
... in den Ruhestand versetzt, so sind hinsichtlich der restlichen Kapitalabfindung die §§ 45 bis 49 anzuwenden; wird sie oder er ohne einen Anspruch auf Ruhegehalt entlassen, so ist sie oder ...
§ 48 SVG Höhe der Rückzahlung
... Die Verpflichtung zur Rückzahlung ( § 47 ) beschränkt sich nach Ablauf des ersten Jahres auf 91 Prozent der Abfindungssumme, des ... wieder auf. (4) Das Bundesministerium der Verteidigung kann in den Fällen des § 47 Absatz 1 Nummer 2 Teilzahlungen ...
§ 63 SVG Festsetzung und Zahlung der Versorgungsbezüge, Versorgungsauskunft (vom 01.01.2025)
... der Verteidigung kann diese Aufgaben sowie seine Befugnisse nach Absatz 5, § 46 Satz 2 und 4, § 47 Absatz 1 Nummer 1 , § 48 Absatz 4, § 49 Absatz 2 Satz 2 sowie § 81 Absatz 4 im Einvernehmen mit dem ...
§ 131 SVG Übergangsregelung aus Anlass des Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetzes (vom 01.01.2025)
... einer zwischenstaatlichen oder überstaatlichen Einrichtung ruht; der Unterschiedsbetrag nach § 47 Absatz 1 in einer vor dem 1. Januar 2025 gültigen Fassung ruht für jedes Jahr einer Verwendung im ...
 
Zitat in folgenden Normen

Einkommensteuergesetz (EStG)
neugefasst durch B. v. 08.10.2009 BGBl. I S. 3366, 3862; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 23.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 449
§ 3 EStG (vom 01.01.2025)
... 48 des Beamtenversorgungsgesetzes oder entsprechendem Landesrecht und nach den §§ 43 bis 50 und 53 des Soldatenversorgungsgesetzes; 4. bei Angehörigen der Bundeswehr, ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Änderung des Soldatenentschädigungsgesetzes und des Soldatenversorgungsrechts
G. v. 18.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 423
Artikel 6 SoldEntsRÄndG Änderung des Unterhaltssicherungsgesetzes
... aus der das Ruhegehalt berechnet ist, und b) dem Unterschiedsbetrag nach § 47 Absatz 1 Satz 2 und 3 des Soldatenversorgungsgesetzes , wobei von dieser Summe der Betrag subtrahiert wird, der als Lohnsteuer, ...
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