Zitierungen von § 61 SVG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 61 SVG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SVG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 58 SVG Versorgung der Hinterbliebenen nach einem Einsatzunfall von Soldatinnen auf Zeit, Soldaten auf Zeit und von Soldatinnen und Soldaten, die Wehrdienst nach dem Wehrpflichtgesetz, nach § 58b oder nach dem Vierten Abschnitt des Soldatengesetzes leisten
...  (2) § 56 Absatz 1 ist nicht anzuwenden. (3) § 59 Absatz 1 und 3 sowie § 61 gelten entsprechend. (4) Das Witwen- und Waisengeld und der Unterhaltsbeitrag ...


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