interne Verweise§ 1 SVG Persönlicher Geltungsbereich (vom 01.01.2025) ... 9, 11 und 56 Absatz 1 Satz 1 erster Halbsatz und Absatz 2 sowie der §§ 63, 65, 84 bis 87 und 89 bis 91 gilt nicht für Soldatinnen auf Zeit und Soldaten auf Zeit, die keinen ...
§ 53 SVG Ausgleich bei Altersgrenzen (vom 01.01.2025) ... einer einmaligen Unfallentschädigung (§ 84) oder einer einmaligen Entschädigung ( § 85 ) gewährt. (2) Schwebt im Zeitpunkt des Eintritts in den Ruhestand gegen die ...
§ 89 SVG Einmalige Entschädigung ... eine Soldatin oder ein Soldat einen Einsatzunfall im Sinne von § 87 Absatz 2 mit den in § 85 Absatz 1 genannten Folgen, gilt § 85 ... Einsatzunfall im Sinne von § 87 Absatz 2 mit den in § 85 Absatz 1 genannten Folgen, gilt § 85 ...
§ 125 SVG Übergangsregelungen aus Anlass des Einsatzversorgungs-Verbesserungsgesetzes ... einmalige Unfallentschädigung nach § 84 oder auf eine einmalige Entschädigung nach § 85 in der Zeit vom 1. Dezember 2002 bis zum 12. Dezember 2011 entstanden, beträgt die ... 1. nach § 84 Absatz 3 Nummer 1 und § 85 Absatz 1 150.000 Euro, 2. nach § 84 Absatz 3 Nummer 2 ... Euro, 2. nach § 84 Absatz 3 Nummer 2 und § 85 Absatz 3 Nummer 1 100.000 Euro, 3. nach § 84 Absatz 3 Nummer 3 ... Euro, 3. nach § 84 Absatz 3 Nummer 3 und § 85 Absatz 3 Nummer 2 40.000 Euro, 4. nach § 84 Absatz 3 Nummer 4 ... Euro, 4. nach § 84 Absatz 3 Nummer 4 und § 85 Absatz 3 Nummer 3 20.000 Euro. Aus gleichem Anlass bereits ... Aus gleichem Anlass bereits gewährte Leistungen nach § 84 oder § 85 sind anzurechnen. Die Sätze 1 und 2 gelten für die einmalige ...
§ 127 SVG Übergangsregelungen aus Anlass des Bundeswehr-Attraktivitätssteigerungsgesetzes ... worden, hat es damit sein Bewenden; 3. im Fall des § 89 a) gilt § 85 Absatz 3 entsprechend, wenn die geschädigte Person, nachdem die in § 85 Absatz 1 genannten ... a) gilt § 85 Absatz 3 entsprechend, wenn die geschädigte Person, nachdem die in § 85 Absatz 1 genannten Schädigungsfolgen eingetreten sind, nicht an diesen, sondern aus anderen ... gestorben ist und aus Anlass der Schädigung weder eine einmalige Entschädigung nach § 85 noch eine vergleichbare Entschädigung nach anderen Vorschriften erhalten hat, b) ...
Zitat in folgenden NormenSoldatenentschädigungsgesetz (SEG)
Artikel 1 G. v. 20.08.2021 BGBl. I S. 3932, 3933; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 18.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 423
§ 80 SEG Grundsätze (vom 01.01.2025) ... worden sind und die 1. im Dezember 2024 ausschließlich Leistungen nach § 85 oder § 80 in Verbindung mit § 108 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 bis 3 des ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz über die Entschädigung der Soldatinnen und Soldaten und zur Neuordnung des Soldatenversorgungsrechts
G. v. 20.08.2021 BGBl. I S. 3932; zuletzt geändert durch Artikel 15 G. v. 18.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 423
Gesetz zur Änderung des Soldatenentschädigungsgesetzes und des Soldatenversorgungsrechts
G. v. 18.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 423
Gesetz zur weiteren Stärkung der personellen Einsatzbereitschaft und zur Änderung von Vorschriften für die Bundeswehr
G. v. 27.02.2025 BGBl. 2025 I Nr. 72
Artikel 9 BwESuÄndG Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes ... 1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert: a) Nach der Angabe zu § 85 wird folgende Angabe eingefügt: „§ 85a Kompensationszahlung für ... 14. bei mehrtägigen Ausbildungs- oder Übungsvorhaben". 9. Nach § 85 wird folgender § 85a eingefügt: „§ 85a Kompensationszahlung ...
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