interne Verweise§ 1 SVG Persönlicher Geltungsbereich (vom 01.01.2025) ... und 56 Absatz 1 Satz 1 erster Halbsatz und Absatz 2 sowie der §§ 63, 65, 84 bis 87 und 89 bis 91 gilt nicht für Soldatinnen auf Zeit und Soldaten auf Zeit, die keinen Anspruch auf ...
§ 127 SVG Übergangsregelungen aus Anlass des Bundeswehr-Attraktivitätssteigerungsgesetzes ... anderen Vorschriften zustehen oder bereits gewährt worden sind; 4. im Fall des § 90 steht die Ausgleichszahlung der hinterbliebenen Ehegattin, dem hinterbliebenen Ehegatten und den ... versorgungsberechtigten Kindern zu, wenn die geschädigte Person nach Erfüllung der in § 90 Absatz 1 genannten Voraussetzungen nicht an den Schädigungsfolgen, sondern aus anderen Gründen ... sondern aus anderen Gründen gestorben ist; 5. eine Ausgleichszahlung nach § 90 steht im Fall des Anspruchs auf Hinterbliebenenversorgung nach § 58 nicht zu. ...
Zitat in folgenden NormenEinsatz-Weiterverwendungsgesetz (EinsatzWVG)
neugefasst durch B. v. 04.09.2012 BGBl. I S. 2070; zuletzt geändert durch Artikel 13 G. v. 27.02.2025 BGBl. 2025 I Nr. 72
§ 6 EinsatzWVG Wehrdienstverhältnis besonderer Art (vom 06.03.2025) ... eines der Ziele des § 4 Abs. 1 erwarten lässt, 4. Einsatzversorgung nach § 90 des Soldatenversorgungsgesetzes gewährt worden ist oder 5. eine Einstellung nach Satz 1 bereits zu einem ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz über die Entschädigung der Soldatinnen und Soldaten und zur Neuordnung des Soldatenversorgungsrechts
G. v. 20.08.2021 BGBl. I S. 3932; zuletzt geändert durch Artikel 15 G. v. 18.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 423
Artikel 70 SVReformG Änderung des Einsatz-Weiterverwendungsgesetzes ... Wörter „§ 63f des Soldatenversorgungsgesetzes" durch die Wörter „ § 90 des Soldatenversorgungsgesetzes " ersetzt. b) In Absatz 6 Satz 2 werden die Wörter „§ 63c Absatz 2 ... Wörter „§ 63f des Soldatenversorgungsgesetzes" durch die Wörter „ § 90 des Soldatenversorgungsgesetzes " ersetzt. 6. In § 12 Absatz 2 Satz 3 Nummer 4 werden die Wörter ... Wörter „§ 63f des Soldatenversorgungsgesetzes" durch die Wörter „ § 90 des Soldatenversorgungsgesetzes " ersetzt. 7. In § 13 Absatz 2 Satz 2 werden die Wörter „Grundrente ...
Gesetz zur weiteren Stärkung der personellen Einsatzbereitschaft und zur Änderung von Vorschriften für die Bundeswehr
G. v. 27.02.2025 BGBl. 2025 I Nr. 72
Artikel 9 BwESuÄndG Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes ... einen Einsatzunfall im Sinne von § 87 Absatz 2 erlitten hat" ersetzt. 12. § 90 Absatz 2 wird wie folgt gefasst: „(2) Die Ausgleichszahlung beträgt 50.000 Euro. Sie ... 63f des Soldatenversorgungsgesetzes in der bis zum 31. Dezember 2024 geltenden Fassung oder nach § 90 oder eine Kompensationszahlung nach § 85a erhalten, so wird das erhöhte Unfallruhegehalt ...
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