Zitierungen von § 120 SVG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 120 SVG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SVG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 113 SVG Anwendung bisherigen und neuen Rechts für am 1. Januar 1977 vorhandene Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger (vom 01.01.2025)
... Satz 7, Absatz 2 bis 7, die §§ 73 bis 77, 79 Absatz 2, die §§ 80 bis 82, 105, 120 Absatz 3, 4 und 9 sowie § 59 dieses Gesetzes in Verbindung mit § 22 Absatz 1 Satz 2 und 3 und § 42 ... 36 und 37 des Beamtenversorgungsgesetzes in der bis zum 31. Dezember 1991 geltenden Fassung; § 120 Absatz 3 und 4 ist in diesen Fällen nicht anzuwenden. Satz 4 Halbsatz 2 gilt entsprechend für ... Anwendung von § 55b Absatz 1 Satz 1 in der bis zum 31. Dezember 1991 geltenden Fassung gilt § 120 Absatz 4 für die Verminderung der Prozentsätze ...
§ 114 SVG Anwendung bisherigen und neuen Rechts für am 1. Januar 1992 vorhandene Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger (vom 01.01.2025)
... 63, 64, 66, 71 Absatz 1 Satz 7, Absatz 2 bis 7, die §§ 73 bis 75, 80, 81, 96, 120 Absatz 3, 4, 6 und 9 sowie § 59 dieses Gesetzes in Verbindung mit § 22 Absatz 1 Satz 2 und 3 und § 42 ... 77a und 77b in der bis zum 31. Dezember 1991 geltenden Fassung erfassten Versorgungsfälle ist § 120 Absatz 3 und 4 nicht anzuwenden. 2. Solange ein über den 1. Januar 1999 hinaus bestehendes ... Anwendung von § 55b Absatz 1 Satz 1 in der bis zum 31. Dezember 1991 geltenden Fassung gilt § 120 Absatz 4 für die Verminderung der Prozentsätze ...
§ 115 SVG Ruhegehaltssatz für am 31. Dezember 1991 vorhandene Berufssoldatinnen und Berufssoldaten
...  (7) Für den nach den Absätzen 1 bis 3 ermittelten Ruhegehaltssatz gilt § 120 Absatz 4 entsprechend. (8) Die §§ 37 und 38 sind ...
§ 131 SVG Übergangsregelung aus Anlass des Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetzes (vom 01.01.2025)
... 2 und 5, Absatz 4 Satz 2, § 114 Nummer 3 Satz 2, Nummer 5 Satz 2 zweiter Halbsatz sowie § 120 Absatz 1 Nummer 3 Satz 1 unberührt. Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger nach Satz ...
 
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Zitat in folgenden Normen

Soldatenversorgungs-Übergangsverordnung (SVÜV)
neugefasst durch B. v. 24.03.1993 BGBl. I S. 378; zuletzt geändert durch Artikel 15 G. v. 20.08.2021 BGBl. I S. 3932
§ 4 SVÜV Verwendung von Soldaten im Ruhestand und ehemaligen Soldaten auf Zeit (vom 01.01.2025)
... bis zum Höchstsatz von 75 vom Hundert der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge. § 120 Absatz 3 und 4 des Soldatenversorgungsgesetzes *) gilt entsprechend mit der Maßgabe, dass der in Satz 1 genannte Vomhundertsatz mit dem ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz über die Entschädigung der Soldatinnen und Soldaten und zur Neuordnung des Soldatenversorgungsrechts
G. v. 20.08.2021 BGBl. I S. 3932; zuletzt geändert durch Artikel 15 G. v. 18.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 423
Artikel 15 SVReformG Änderung der Soldatenversorgungs-Übergangsverordnung
... „§ 96 Abs. 3 und 4 des Soldatenversorgungsgesetzes" durch die Wörter „ § 120 Absatz 3 und 4 des Soldatenversorgungsgesetzes " ersetzt. 4. In der Anlage Verzeichnis der zum Soldatenversorgungsgesetz ...

Gesetz zur weiteren Stärkung der personellen Einsatzbereitschaft und zur Änderung von Vorschriften für die Bundeswehr
G. v. 27.02.2025 BGBl. 2025 I Nr. 72
Artikel 9 BwESuÄndG Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes
... 70" durch die Wörter „die §§ 68 und 70" ersetzt. 15. § 120 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 Nummer 2 wird wie folgt geändert: ...


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