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Synopse aller Änderungen des SVG am 01.01.2025
Diese Gegenüberstellung vergleicht die jeweils alte Fassung (linke Spalte) mit der neuen Fassung (rechte Spalte) aller am 1. Januar 2025 durch Artikel 19 des BBVAnpÄndG 2023/2024 geänderten Einzelnormen. Synopsen für andere Änderungstermine finden Sie in der Änderungshistorie des SVG.Hervorhebungen: alter Text, neuer Text
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SVG a.F. (alte Fassung) in der vor dem 01.01.2025 geltenden Fassung | SVG n.F. (neue Fassung) in der am 01.01.2025 geltenden Fassung durch Artikel 19 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 414; zuletzt geändert durch Artikel 16 G. v. 18.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 423 |
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Gliederung | |
(Textabschnitt unverändert) Teil 1 Einleitende Vorschriften § 1 Persönlicher Geltungsbereich § 2 Regelung auf Grund Gesetzes § 3 Wehrdienstzeit Teil 2 Berufsförderung und Dienstzeitversorgung Abschnitt 1 Berufsförderung und Dienstzeitversorgung der Soldatinnen auf Zeit und Soldaten auf Zeit; Berufsförderung der freiwilligen Wehrdienst nach § 58b des Soldatengesetzes Leistenden Unterabschnitt 1 Allgemeine Vorschriften § 4 Zweck und Arten § 5 Berufsberatung der Soldatinnen auf Zeit und Soldaten auf Zeit § 6 Dienstzeitbegleitende Förderung der schulischen und beruflichen Bildung § 7 Förderung der schulischen und beruflichen Bildung der Soldatinnen auf Zeit und Soldaten auf Zeit § 8 Kosten der schulischen und beruflichen Bildung Unterabschnitt 2 Eingliederung in das spätere Berufsleben § 9 Eingliederungsmaßnahmen § 10 Förderung zur Teilhabe am zivilberuflichen Erwerbsleben § 11 Anrechnung der Zeit der Förderung der beruflichen Bildung und des Wehrdienstes auf die Berufs- und Betriebszugehörigkeit bei anschließenden Beschäftigungsverhältnissen § 12 Anrechnung der Zeit der Förderung der beruflichen Bildung und des Wehrdienstes bei nachfolgenden Dienstverhältnissen § 13 Eingliederungsschein und Zulassungsschein § 14 Stellenvorbehalt § 15 Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen Unterabschnitt 3 Dienstzeitversorgung der Soldatinnen auf Zeit und Soldaten auf Zeit § 16 Übergangsgebührnisse § 17 Ausgleichsbezüge § 18 Beitragszuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie Beiträge an berufsständische Versorgungseinrichtungen § 19 Übergangsbeihilfe Unterabschnitt 4 Berufsförderung und Dienstzeitversorgung der Soldatinnen auf Zeit und Soldaten auf Zeit in besonderen Fällen § 20 Übergangsbeihilfe bei kurzer Wehrdienstzeit § 21 Berücksichtigung früherer Dienstverhältnisse § 22 Berufsförderung und Dienstzeitversorgung nach Beurlaubung ohne Dienstbezüge und Teilzeitbeschäftigung § 23 Berücksichtigung von Beurlaubung ohne Dienstbezüge und Teilzeitbeschäftigung bei Dienstzeiten § 24 Versorgung beim Ruhen der Rechte und Pflichten § 25 Unterhaltsbeitrag für Soldatinnen auf Zeit und Soldaten auf Zeit Abschnitt 2 Dienstzeitversorgung der Berufssoldatinnen und Berufssoldaten Unterabschnitt 1 Arten der Dienstzeitversorgung § 26 Arten der Dienstzeitversorgung Unterabschnitt 2 Ruhegehalt § 27 Entstehen des Anspruchs § 28 Berechnung des Ruhegehalts § 29 Ruhegehaltfähige Dienstbezüge § 30 Zweijahresfrist § 31 Regelmäßige ruhegehaltfähige Dienstzeit § 32 Zeiten im öffentlichen Dienst einer zwischenstaatlichen oder überstaatlichen Einrichtung § 33 Erhöhung der ruhegehaltfähigen Dienstzeit § 34 Zeiten im privatrechtlichen Arbeitsverhältnis im öffentlichen Dienst § 35 Ausbildungszeiten § 36 Sonstige Zeiten § 37 Nicht zu berücksichtigende Zeiten § 38 Zeiten in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrags genannten Gebiet § 39 Zurechnungszeit und Zeit gesundheitsschädigender Verwendung § 40 Höhe des Ruhegehalts § 41 Vorübergehende Erhöhung des Ruhegehaltssatzes Unterabschnitt 3 Unfallruhegehalt § 42 Unfallruhegehalt Unterabschnitt 4 Kapitalabfindung § 43 Allgemeines § 44 Ausschluss § 45 Höhe der Kapitalabfindung § 46 Sicherung bei Grundstückskauf § 47 Rückzahlung § 48 Höhe der Rückzahlung § 49 Berechnung bei Ruhen des Ruhegehalts § 50 Kosten der Beurkundung Unterabschnitt 5 Unterhaltsbeitrag § 51 Unterhaltsbeitrag für entlassene Berufssoldatinnen und Berufssoldaten Unterabschnitt 6 Übergangsgeld § 52 Übergangsgeld für entlassene Berufssoldatinnen und Berufssoldaten Unterabschnitt 7 Ausgleich bei Altersgrenzen § 53 Ausgleich bei Altersgrenzen Unterabschnitt 8 Berufsförderung der Berufssoldatinnen und Berufssoldaten § 54 Berufsförderung der Berufssoldatinnen und Berufssoldaten § 55 Eingliederung von Berufssoldatinnen und Berufssoldaten in das Erwerbsleben Abschnitt 3 Versorgung der Hinterbliebenen von Soldatinnen und Soldaten § 56 Bezüge für den Sterbemonat und Sterbegeld für Hinterbliebene von Soldatinnen auf Zeit, Soldaten auf Zeit und von Soldatinnen und Soldaten, die Wehrdienst nach dem Wehrpflichtgesetz, freiwilligen Wehrdienst oder Wehrdienst nach dem Vierten Abschnitt des Soldatengesetzes leisten § 57 Laufende Unterstützung für Hinterbliebene von Soldatinnen auf Zeit, Soldaten auf Zeit und von Soldatinnen und Soldaten, die Wehrdienst nach dem Wehrpflichtgesetz, freiwilligen Wehrdienst oder Wehrdienst nach dem Vierten Abschnitt des Soldatengesetzes leisten § 58 Versorgung der Hinterbliebenen nach einem Einsatzunfall von Soldatinnen auf Zeit, Soldaten auf Zeit und von Soldatinnen und Soldaten, die Wehrdienst nach dem Wehrpflichtgesetz, nach § 58b oder nach dem Vierten Abschnitt des Soldatengesetzes leisten § 59 Hinterbliebene von Berufssoldatinnen und Berufssoldaten § 60 Bezüge bei Verschollenheit § 61 Hinterbliebene von Soldatinnen Abschnitt 4 Gemeinsame Vorschriften für Soldatinnen und Soldaten und ihre Hinterbliebenen § 62 Anwendungsbereich § 63 Festsetzung und Zahlung der Versorgungsbezüge, Versorgungsauskunft § 64 Familienzuschlag und Ausgleichsbetrag § 65 Pfändung, Abtretung und Verpfändung § 66 Rückforderung § 67 Aufrechnung und Zurückbehaltung § 68 Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit Erwerbs- und Erwerbsersatzeinkommen § 69 Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit Altersgeld, Witwenaltersgeld oder Waisenaltersgeld § 70 Zusammentreffen mehrerer Versorgungsbezüge aus dem öffentlichen Dienst § 71 Zusammentreffen von Versorgungsbezügen und Renten § 72 Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit einer laufenden Alterssicherungsleistung aus zwischenstaatlicher oder überstaatlicher Verwendung § 73 Kürzung der Versorgungsbezüge nach der Ehescheidung § 74 Abwendung der Kürzung der Versorgungsbezüge § 75 Anwendung des Bundesversorgungsteilungsgesetzes § 76 Abzug für Pflegeleistungen § 76a Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit Versorgungsabfindungen § 77 Erlöschen der Versorgungsbezüge wegen Verurteilung § 78 Erlöschen der Versorgungsbezüge bei Ablehnung einer erneuten Berufung § 79 Entziehung der Versorgung § 80 Erlöschen und Wiederaufleben der Versorgungsbezüge für Hinterbliebene § 81 Anzeigepflicht § 82 Nichtberücksichtigung der Versorgungsbezüge Abschnitt 5 Umzugskostenvergütung, Unfallentschädigung, Schadensausgleich in besonderen Fällen § 83 Umzugskostenvergütung § 84 Einmalige Unfallentschädigung für besonders gefährdete Soldatinnen und Soldaten § 85 Einmalige Entschädigung § 86 Schadensausgleich in besonderen Fällen Abschnitt 6 Versorgung bei besonderen Auslandsverwendungen § 87 Besondere Auslandsverwendung, dem Einsatz vergleichbare Verwendung, Einsatzunfall, Einsatzversorgung § 88 Unfallruhegehalt § 89 Einmalige Entschädigung § 90 Ausgleichszahlung für bestimmte Statusgruppen § 91 Anrechnung von Geldleistungen Abschnitt 7 Anrechnung sonstiger Zeiten als ruhegehaltfähige Dienstzeit § 92 Zeiten im öffentlichen Dienst und vergleichbare Zeiten § 93 Krankheits- und Gewahrsamszeiten § 94 Zeiten eines sonstigen hauptberuflichen Dienstes § 95 Sonderregelungen für volksdeutsche Vertriebene und Umsiedler Abschnitt 8 Besondere Leistungen § 96 Kindererziehungszuschlag § 97 Kindererziehungsergänzungszuschlag § 98 Kinderzuschlag zum Witwengeld § 99 Pflege- und Kinderpflegeergänzungszuschlag § 100 Vorübergehende Gewährung von Zuschlägen Teil 3 Fürsorgeleistungen in besonderen Fällen § 101 Arbeitslosenbeihilfe § 101a Überbrückungsgeld Teil 4 Organisation, Verfahren, Rechtsweg § 102 Dienstzeitversorgung § 103 Arbeitslosenbeihilfe Teil 5 Schlussvorschriften § 104 Dienstbezüge § 105 Anpassung der Versorgungsbezüge § 106 Anrechnung von Geldleistungen § 107 Bußgeldvorschrift § 108 Erlass von Verwaltungsvorschriften § 109 Übergangsregelungen aus Anlass der Herstellung der Einheit Deutschlands § 110 Verteilung der Versorgungslasten bei Übernahme von Berufssoldatinnen und Berufssoldaten in ein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis zu einem anderen Dienstherrn § 111 Verteilung der Versorgungslasten bei erneuter Berufung in ein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis eines anderen Dienstherrn in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrags genannten Gebiet § 112 Benennung eines Kontos § 113 Anwendung bisherigen und neuen Rechts für am 1. Januar 1977 vorhandene Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger § 114 Anwendung bisherigen und neuen Rechts für am 1. Januar 1992 vorhandene Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger § 115 Ruhegehaltssatz für am 31. Dezember 1991 vorhandene Berufssoldatinnen und Berufssoldaten § 116 Erneute Berufung in das Dienstverhältnis einer Berufssoldatin oder eines Berufssoldaten § 117 Übergangsregelungen für vor dem 1. Juli 1997 eingetretene Versorgungsfälle § 118 Übergangsregelungen für vor dem 1. Januar 1999 eingetretene Versorgungsfälle und für am 1. Januar 1999 vorhandene Soldatinnen und Soldaten § 119 Übergangsregelungen für vor dem 1. Januar 2001 eingetretene Versorgungsfälle und für am 1. Januar 2001 vorhandene Berufssoldatinnen und Berufssoldaten § 120 Übergangsregelungen aus Anlass des Versorgungsänderungsgesetzes 2001 sowie des Dienstrechtsneuordnungsgesetzes § 121 Übergangsregelungen aus Anlass des Berufsförderungsfortentwicklungsgesetzes § 122 Übergangsregelung aus Anlass des Wegfalls des Instituts der Anstellung § 123 Übergangsregelungen zur Berücksichtigung von Hochschulausbildungszeiten § 124 Versorgungsüberleitungsregelungen aus Anlass des Dienstrechtsneuordnungsgesetzes § 125 Übergangsregelungen aus Anlass des Einsatzversorgungs-Verbesserungsgesetzes § 126 Übergangsregelungen aus Anlass des Bundeswehrreform-Begleitgesetzes § 127 Übergangsregelungen aus Anlass des Bundeswehr-Attraktivitätssteigerungsgesetzes § 128 Befristete Ausnahme für Verwendungseinkommen aus einer Beschäftigung in der Flüchtlingshilfe § 129 Übergangsregelung aus Anlass des Gesetzes zur Änderung des Versorgungsrücklagegesetzes und weiterer dienstrechtlicher Vorschriften § 130 Übergangsregelung aus Anlass des GKV-Versichertenentlastungsgesetzes sowie des Bundeswehr-Einsatzbereitschaftsstärkungsgesetzes § 131 Übergangsregelung aus Anlass des Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetzes § 132 Übergangsregelung zur Minderung der Förderungsdauer | |
(Text alte Fassung) | (Text neue Fassung) § 133 Übergangsregelung aus Anlass der Einführung der Ruhegehaltfähigkeit von Stellenzulagen |
Anlage Anlage I Kapitel XIX Sachgebiet B Abschnitt III des Einigungsvertrags | |
§ 133 (neu) | § 133 Übergangsregelung aus Anlass der Einführung der Ruhegehaltfähigkeit von Stellenzulagen |
(1) 1 Die Stellenzulagen nach Anlage I Vorbemerkung Nummer 8 und 9 des Bundesbesoldungsgesetzes gehören für diejenigen am 31. Dezember 2023 vorhandenen Soldatinnen und Soldaten im Ruhestand zu den ruhegehaltfähigen Dienstbezügen, 1. deren Ruhestand nach dem 31. Dezember 2007 oder, sofern dem Ruhegehalt eine der Besoldungsgruppen A 1 bis A 9 zugrunde liegt, nach dem 31. Dezember 2010 begann, und 2. die bei Versetzung oder Eintritt in den Ruhestand die Voraussetzungen der Anlage I Vorbemerkung Nummer 3a des Bundesbesoldungsgesetzes in der ab 1. Januar 2024 geltenden Fassung erfüllt haben. 2 In den Fällen des § 81 Satz 2 des Bundesbesoldungsgesetzes ist Nummer 1 nicht anzuwenden. 3 Der als ruhegehaltfähiger Dienstbezug zu berücksichtigende Betrag der jeweiligen Stellenzulage ergibt sich aus der zum Zeitpunkt des letztmaligen Bezuges der jeweiligen Stellenzulage geltenden Anlage IX des Bundesbesoldungsgesetzes. 4 Eine Nachzahlung für Zeiträume vor dem 1. Januar 2024 erfolgt nicht. (2) 1 Die Berücksichtigung der Stellenzulagen nach Anlage I Vorbemerkung Nummer 8 und 9 des Bundesbesoldungsgesetzes gemäß Absatz 1 als ruhegehaltfähiger Dienstbezug erfolgt nur auf schriftlichen oder elektronischen Antrag, der bei der für die Festsetzung der Versorgungsbezüge zuständigen Stelle einzureichen ist. 2 Anträge, die bis zum 31. Dezember 2024 gestellt werden, gelten als zum 1. Januar 2024 gestellt. 3 Wird der Antrag zu einem späteren Zeitpunkt gestellt, tritt die Änderung zum Beginn des Antragsmonats ein. |
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