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Artikel 17 - Gesetz über die Entschädigung der Soldatinnen und Soldaten und zur Neuordnung des Soldatenversorgungsrechts (SVReformG k.a.Abk.)
G. v. 20.08.2021 BGBl. I S. 3932 (Nr. 60); zuletzt geändert durch Artikel 21 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 414
Geltung ab 01.01.2025, abweichend siehe Artikel 90
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Geltung ab 01.01.2025, abweichend siehe Artikel 90
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Artikel 17 Änderung der Berufsförderungsverordnung
Artikel 17 ändert mWv. 1. Januar 2025 BFöV offen
Die Berufsförderungsverordnung vom 23. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2336), die zuletzt durch Artikel 20 des Gesetzes vom 4. August 2019 (BGBl. I S. 1147) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert:
- a)
- Die Angabe zu Teil 1 wird wie folgt gefasst:
„Teil 1 Berufsberatung nach § 5 des Soldatenversorgungsgesetzes". - b)
- Die Angabe zu Teil 2 wird wie folgt gefasst:
„Teil 2 Dienstzeitbegleitende Förderung der schulischen und beruflichen Bildung nach § 6 des Soldatenversorgungsgesetzes". - c)
- Die Angabe zu § 7 wird wie folgt gefasst:
„§ 7 Bestandteile der Bewilligungen nach § 6 des Soldatenversorgungsgesetzes". - d)
- Die Angabe zu Teil 3 wird wie folgt gefasst:
„Teil 3 Förderung der schulischen Bildung nach § 7 des Soldatenversorgungsgesetzes". - e)
- Die Angabe zu Teil 4 wird wie folgt gefasst:
„Teil 4 Förderung der beruflichen Bildung nach § 7 des Soldatenversorgungsgesetzes". - f)
- Die Angabe zu § 29 wird wie folgt gefasst:
„§ 29 Bestandteile der Bewilligungen nach § 7 des Soldatenversorgungsgesetzes". - g)
- Die Angabe zu Teil 5 wird wie folgt gefasst:
„Teil 5 Eingliederung nach § 9 des Soldatenversorgungsgesetzes". - h)
- Die Angabe zu § 34 wird wie folgt gefasst:
„§ 34 Berufsorientierungspraktika nach § 9 Absatz 3 des Soldatenversorgungsgesetzes". - i)
- Die Angabe zu § 35 wird wie folgt gefasst:
„§ 35 Berufsorientierungspraktikum nach § 9 Absatz 4 des Soldatenversorgungsgesetzes". - j)
- Die Angabe zu § 36a wird wie folgt gefasst:
„§ 36a Eingliederungsseminar nach § 9 Absatz 8 des Soldatenversorgungsgesetzes".
- 2.
- Die Überschrift zu Teil 1 wird wie folgt gefasst:
„Teil 1 Berufsberatung nach § 5 des Soldatenversorgungsgesetzes". - 3.
- In § 1a Absatz 4 Satz 1 werden die Wörter „nach § 5 Absatz 12" durch die Wörter „nach § 7 Absatz 13" ersetzt.
- 4.
- In § 2 Absatz 4 Satz 1 und 4 werden jeweils die Wörter „nach § 3a Absatz 3 des Soldatenversorgungsgesetzes" durch die Wörter „nach § 5 Absatz 3 des Soldatenversorgungsgesetzes" ersetzt.
- 5.
- In § 2a Absatz 2 Satz 1 werden die Wörter „des § 6 Absatz 3 des Soldatenversorgungsgesetzes" durch die Wörter „des § 8 Absatz 3 des Soldatenversorgungsgesetzes" ersetzt.
- 6.
- Die Überschrift zu Teil 2 wird wie folgt gefasst:
„Teil 2 Dienstzeitbegleitende Förderung der schulischen und beruflichen Bildung nach § 6 des Soldatenversorgungsgesetzes". - 7.
- In § 6 Absatz 1 Satz 2 werden die Wörter „§ 6 Absatz 3 des Soldatenversorgungsgesetzes" durch die Wörter „§ 8 Absatz 3 des Soldatenversorgungsgesetzes" ersetzt.
- 8.
- § 7 wird wie folgt geändert:
- a)
- Die Überschrift wird wie folgt gefasst:
„§ 7 Bestandteile der Bewilligungen nach § 6 des Soldatenversorgungsgesetzes". - b)
- In Absatz 1 Nummer 3 werden die Wörter „nach § 5 des Soldatenversorgungsgesetzes" durch die Wörter „nach § 7 des Soldatenversorgungsgesetzes" ersetzt.
- 9.
- Die Überschrift zu Teil 3 wird wie folgt gefasst:
„Teil 3 Förderung der schulischen Bildung nach § 7 des Soldatenversorgungsgesetzes". - 10.
- § 9 wird wie folgt geändert:
- a)
- Absatz 1 Satz 2 wird wie folgt geändert:
- aa)
- In Nummer 1 werden die Wörter „im Sinne des § 5 Absatz 2 des Soldatenversorgungsgesetzes" durch die Wörter „im Sinne des § 7 Absatz 3 des Soldatenversorgungsgesetzes" ersetzt.
- bb)
- In Nummer 2 werden die Wörter „im Sinne des § 6 Absatz 1 Satz 1 des Soldatenversorgungsgesetzes" durch die Wörter „im Sinne des § 8 Absatz 1 Satz 1 des Soldatenversorgungsgesetzes" ersetzt.
- b)
- In Absatz 5 Nummer 1 werden die Wörter „nach § 5 des Soldatenversorgungsgesetzes" durch die Wörter „nach § 7 des Soldatenversorgungsgesetzes" ersetzt.
- 11.
- In § 12 Absatz 2 Satz 3 werden die Wörter „nach § 6 Absatz 3 des Soldatenversorgungsgesetzes" durch die Wörter „nach § 8 Absatz 3 des Soldatenversorgungsgesetzes" ersetzt.
- 12.
- Die Überschrift zu Teil 4 wird wie folgt gefasst:
„Teil 4 Förderung der beruflichen Bildung nach § 7 des Soldatenversorgungsgesetzes". - 13.
- In § 16 Absatz 1 zweiter Halbsatz werden die Wörter „nach § 5 des Soldatenversorgungsgesetzes" durch die Wörter „nach § 7 des Soldatenversorgungsgesetzes" ersetzt.
- 14.
- In § 18 Absatz 3 Satz 1 werden die Wörter „im Rahmen des § 5 des Soldatenversorgungsgesetzes" durch die Wörter „im Rahmen des § 7 des Soldatenversorgungsgesetzes" ersetzt.
- 15.
- § 19 wird wie folgt geändert:
- a)
- Absatz 2 wird wie folgt geändert:
- aa)
- In Satz 1 Tabellenüberschrift zu Spalte 1 werden die Wörter „nach § 5 Absatz 4 des Soldatenversorgungsgesetzes" durch die Wörter „nach § 7 Absatz 5 des Soldatenversorgungsgesetzes" ersetzt.
- bb)
- Der Satzteil nach der Tabelle wird wie folgt geändert:
- aaa)
- Im Satzteil vor Nummer 1 werden die Wörter „nach § 5 Absatz 4 des Soldatenversorgungsgesetzes" durch die Wörter „nach § 7 Absatz 5 des Soldatenversorgungsgesetzes" ersetzt.
- bbb)
- In Nummer 1 werden die Wörter „nach § 5 Absatz 6 bis 8 und 10 des Soldatenversorgungsgesetzes" durch die Wörter „nach § 7 Absatz 7 bis 9 und 11 des Soldatenversorgungsgesetzes" ersetzt.
- ccc)
- In Nummer 2 werden die Wörter „des § 5 Absatz 9 des Soldatenversorgungsgesetzes" durch die Wörter „des § 7 Absatz 10 des Soldatenversorgungsgesetzes" ersetzt.
- ddd)
- In Nummer 3 werden die Wörter „nach den §§ 13b und 13c des Soldatenversorgungsgesetzes," durch die Wörter „nach den §§ 22 und 23 des Soldatenversorgungsgesetzes," ersetzt.
- b)
- In Absatz 4 werden die Wörter „nach § 5 Absatz 1a" durch die Wörter „nach § 7 Absatz 2" ersetzt.
- 16.
- § 20 wird wie folgt geändert:
- a)
- In Absatz 1 Satz 2 werden die Wörter „nach § 5 Abs. 4 des Soldatenversorgungsgesetzes" durch die Wörter „nach § 7 Absatz 5 des Soldatenversorgungsgesetzes" ersetzt.
- b)
- In Absatz 3 werden die Wörter „nach § 4 Absatz 2 oder § 5 des Soldatenversorgungsgesetzes" durch die Wörter „nach § 6 Absatz 2 oder § 7 des Soldatenversorgungsgesetzes" ersetzt.
- 17.
- In § 21 Absatz 2 Satz 4 werden die Wörter „nach § 5 des Soldatenversorgungsgesetzes" durch die Wörter „nach § 7 des Soldatenversorgungsgesetzes" ersetzt.
- 18.
- In § 28 Absatz 5 werden die Wörter „nach § 60 Abs. 4 des Soldatenversorgungsgesetzes" durch die Wörter „nach § 81 Absatz 5 des Soldatenversorgungsgesetzes" ersetzt.
- 19.
- Die Überschrift zu § 29 wird wie folgt gefasst:
„§ 29 Bestandteile der Bewilligungen nach § 7 des Soldatenversorgungsgesetzes". - 20.
- Die Überschrift zu Teil 5 wird wie folgt gefasst:
„Teil 5 Eingliederung nach § 9 des Soldatenversorgungsgesetzes". - 21.
- § 31 wird wie folgt geändert:
- a)
- In Absatz 1 werden die Wörter „im Sinne des § 7 Abs. 2 des Soldatenversorgungsgesetzes" durch die Wörter „nach § 9 Absatz 2 des Soldatenversorgungsgesetzes" ersetzt.
- b)
- In Absatz 2 Satz 1 werden die Wörter „nach § 5 des Soldatenversorgungsgesetzes" durch die Wörter „nach § 7 des Soldatenversorgungsgesetzes" ersetzt.
- c)
- Absatz 3 wird wie folgt geändert:
- aa)
- In Satz 1 werden die Wörter „nach § 7 Absatz 4 Satz 1 des Soldatenversorgungsgesetzes" durch die Wörter „nach § 9 Absatz 4 Satz 1 des Soldatenversorgungsgesetzes" und die Wörter „nach § 5 des Soldatenversorgungsgesetzes" durch die Wörter „nach § 7 des Soldatenversorgungsgesetzes" ersetzt.
- bb)
- In Satz 2 werden die Wörter „nach § 5 Absatz 5 des Soldatenversorgungsgesetzes" durch die Wörter „nach § 7 Absatz 6 des Soldatenversorgungsgesetzes" ersetzt.
- d)
- In Absatz 4 werden die Wörter „nach § 5 des Soldatenversorgungsgesetzes" durch die Wörter „nach § 7 des Soldatenversorgungsgesetzes" ersetzt.
- 22.
- In § 32a Absatz 1 Satz 1 werden die Wörter „im Sinne des § 7 Absatz 9 des Soldatenversorgungsgesetzes" durch die Wörter „im Sinne des § 9 Absatz 9 des Soldatenversorgungsgesetzes" ersetzt.
- 23.
- § 34 wird wie folgt geändert:
- a)
- Die Überschrift wird wie folgt gefasst:
„§ 34 Berufsorientierungspraktika nach § 9 Absatz 3 des Soldatenversorgungsgesetzes". - b)
- In Absatz 1 werden die Wörter „nach § 7 Abs. 3 des Soldatenversorgungsgesetzes" durch die Wörter „nach § 9 Absatz 3 des Soldatenversorgungsgesetzes" ersetzt.
- 24.
- § 35 wird wie folgt geändert:
- a)
- Die Überschrift wird wie folgt gefasst:
„§ 35 Berufsorientierungspraktikum nach § 9 Absatz 4 des Soldatenversorgungsgesetzes". - b)
- In Absatz 1 Satz 1 erster Halbsatz werden die Wörter „nach § 7 Absatz 3 des Soldatenversorgungsgesetzes" durch die Wörter „nach § 9 Absatz 3 des Soldatenversorgungsgesetzes" ersetzt.
- c)
- In Absatz 2 werden die Wörter „im Sinne des § 7 Abs. 4 des Soldatenversorgungsgesetzes" durch die Wörter „im Sinne des § 9 Absatz 4 des Soldatenversorgungsgesetzes" ersetzt.
- 25.
- In § 36 Satz 1 werden die Wörter „nach den §§ 4 und 5 des Soldatenversorgungsgesetzes" durch die Wörter „nach den §§ 6 und 7 des Soldatenversorgungsgesetzes" ersetzt.
- 26.
- § 36a wird wie folgt geändert:
- a)
- In der Überschrift werden die Wörter „nach § 7 Absatz 8 des Soldatenversorgungsgesetzes" durch die Wörter „nach § 9 Absatz 5 des Soldatenversorgungsgesetzes" ersetzt.
- b)
- Absatz 1 wird wie folgt geändert:
- aa)
- In Satz 1 werden die Wörter „nach § 7 Absatz 5 des Soldatenversorgungsgesetzes" durch die Wörter „nach § 9 Absatz 5 des Soldatenversorgungsgesetzes" ersetzt.
- bb)
- In Satz 2 zweiter Halbsatz werden die Wörter „nach § 7 Absatz 5 Satz 3 des Soldatenversorgungsgesetzes" durch die Wörter „nach § 9 Absatz 5 Satz 3 des Soldatenversorgungsgesetzes" ersetzt.
- 27.
- In § 38 Absatz 1 werden die Wörter „nach § 102 des Soldatenversorgungsgesetzes" durch die Wörter „nach § 126 des Soldatenversorgungsgesetzes" ersetzt.
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/14947/a277353.htm