Artikel 17 Änderung der Berufsförderungsverordnung
Artikel 17 hat
1 frühere Fassung, wird in
2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 1. Januar 2025
BFöV § 1a,
§ 2,
§ 2a,
§ 6,
§ 7,
§ 9,
§ 12,
§ 18,
§ 19,
§ 20,
§ 21,
§ 28,
§ 29,
§ 31,
§ 32a,
§ 35,
§ 36,
§ 36a,
§ 38Die
Berufsförderungsverordnung vom
23. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2336), die zuletzt durch
Artikel 20 des Gesetzes vom 4. August 2019 (BGBl. I S. 1147) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert:
- a)
- (aufgehoben)
- b)
- Die Angabe zu Teil 2 wird wie folgt gefasst:
„Teil 2 Dienstzeitbegleitende Förderung der schulischen und beruflichen Bildung nach § 6 des Soldatenversorgungsgesetzes".
- c)
- Die Angabe zu § 7 wird wie folgt gefasst:
„§ 7 Bestandteile der Bewilligungen nach § 6 des Soldatenversorgungsgesetzes".
- d)
- Die Angabe zu Teil 3 wird wie folgt gefasst:
„Teil 3 Förderung der schulischen Bildung nach § 7 des Soldatenversorgungsgesetzes".
- e)
- Die Angabe zu Teil 4 wird wie folgt gefasst:
„Teil 4 Förderung der beruflichen Bildung nach § 7 des Soldatenversorgungsgesetzes".
- f)
- Die Angabe zu § 29 wird wie folgt gefasst:
„§ 29 Bestandteile der Bewilligungen nach § 7 des Soldatenversorgungsgesetzes".
- g)
- Die Angabe zu Teil 5 wird wie folgt gefasst:
„Teil 5 Eingliederung nach § 9 des Soldatenversorgungsgesetzes".
- 2.
- (aufgehoben)
- 3.
- In § 1a Absatz 4 Satz 1 werden die Wörter „nach § 5 Absatz 12" durch die Wörter „nach § 7 Absatz 13" ersetzt.
- 4.
- In § 2 Absatz 4 Satz 1 und 4 werden jeweils die Wörter „nach § 3a Absatz 3 des Soldatenversorgungsgesetzes" durch die Wörter „nach § 5 Absatz 3 des Soldatenversorgungsgesetzes" ersetzt.
- 5.
- In § 2a Absatz 2 Satz 1 werden die Wörter „des § 6 Absatz 3 des Soldatenversorgungsgesetzes" durch die Wörter „des § 8 Absatz 3 des Soldatenversorgungsgesetzes" ersetzt.
- 6.
- Die Überschrift zu Teil 2 wird wie folgt gefasst:
„Teil 2 Dienstzeitbegleitende Förderung der schulischen und beruflichen Bildung nach § 6 des Soldatenversorgungsgesetzes".
- 7.
- In § 6 Absatz 1 Satz 2 werden die Wörter „§ 6 Absatz 3 des Soldatenversorgungsgesetzes" durch die Wörter „§ 8 Absatz 3 des Soldatenversorgungsgesetzes" ersetzt.
- 8.
- § 7 wird wie folgt geändert:
- a)
- Die Überschrift wird wie folgt gefasst:
„§ 7 Bestandteile der Bewilligungen nach § 6 des Soldatenversorgungsgesetzes".
- b)
- In Absatz 1 Nummer 3 werden die Wörter „nach § 5 des Soldatenversorgungsgesetzes" durch die Wörter „nach § 7 des Soldatenversorgungsgesetzes" ersetzt.
- 9.
- Die Überschrift zu Teil 3 wird wie folgt gefasst:
„Teil 3 Förderung der schulischen Bildung nach § 7 des Soldatenversorgungsgesetzes".
- 10.
- § 9 wird wie folgt geändert:
- a)
- Absatz 1 Satz 2 wird wie folgt geändert:
- aa)
- In Nummer 1 werden die Wörter „im Sinne des § 5 Absatz 2 des Soldatenversorgungsgesetzes" durch die Wörter „im Sinne des § 7 Absatz 3 des Soldatenversorgungsgesetzes" ersetzt.
- bb)
- In Nummer 2 werden die Wörter „im Sinne des § 6 Absatz 1 Satz 1 des Soldatenversorgungsgesetzes" durch die Wörter „im Sinne des § 8 Absatz 1 Satz 1 des Soldatenversorgungsgesetzes" ersetzt.
- b)
- In Absatz 5 Nummer 1 werden die Wörter „nach § 5 des Soldatenversorgungsgesetzes" durch die Wörter „nach § 7 des Soldatenversorgungsgesetzes" ersetzt.
- 11.
- In § 12 Absatz 2 Satz 3 werden die Wörter „nach § 6 Absatz 3 des Soldatenversorgungsgesetzes" durch die Wörter „nach § 8 Absatz 3 des Soldatenversorgungsgesetzes" ersetzt.
- 12.
- Die Überschrift zu Teil 4 wird wie folgt gefasst:
„Teil 4 Förderung der beruflichen Bildung nach § 7 des Soldatenversorgungsgesetzes".
- 13.
- (aufgehoben)
- 14.
- In § 18 Absatz 3 Satz 1 werden die Wörter „im Rahmen des § 5 des Soldatenversorgungsgesetzes" durch die Wörter „im Rahmen des § 7 des Soldatenversorgungsgesetzes" ersetzt.
- 15.
- § 19 wird wie folgt geändert:
- a)
- Absatz 2 wird wie folgt geändert:
- aa)
- In Satz 1 Tabellenüberschrift zu Spalte 1 werden die Wörter „nach § 5 Absatz 4 des Soldatenversorgungsgesetzes" durch die Wörter „nach § 7 Absatz 5 des Soldatenversorgungsgesetzes" ersetzt.
- bb)
- Der Satzteil nach der Tabelle wird wie folgt geändert:
- aaa)
- Im Satzteil vor Nummer 1 werden die Wörter „nach § 5 Absatz 4 des Soldatenversorgungsgesetzes" durch die Wörter „nach § 7 Absatz 5 des Soldatenversorgungsgesetzes" ersetzt.
- bbb)
- In Nummer 1 werden die Wörter „nach § 5 Absatz 6 bis 8 und 10 des Soldatenversorgungsgesetzes" durch die Wörter „nach § 7 Absatz 7 bis 9 und 11 des Soldatenversorgungsgesetzes" ersetzt.
- ccc)
- In Nummer 2 werden die Wörter „des § 5 Absatz 9 des Soldatenversorgungsgesetzes" durch die Wörter „des § 7 Absatz 10 des Soldatenversorgungsgesetzes" ersetzt.
- ddd)
- In Nummer 3 werden die Wörter „nach den §§ 13b und 13c des Soldatenversorgungsgesetzes," durch die Wörter „nach den §§ 22 und 23 des Soldatenversorgungsgesetzes," ersetzt.
- b)
- In Absatz 4 werden die Wörter „nach § 5 Absatz 1a" durch die Wörter „nach § 7 Absatz 2" ersetzt.
- 16.
- § 20 wird wie folgt geändert:
- a)
- In Absatz 1 Satz 2 werden die Wörter „nach § 5 Abs. 4 des Soldatenversorgungsgesetzes" durch die Wörter „nach § 7 Absatz 5 des Soldatenversorgungsgesetzes" ersetzt.
- b)
- In Absatz 3 werden die Wörter „nach § 4 Absatz 2 oder § 5 des Soldatenversorgungsgesetzes" durch die Wörter „nach § 6 Absatz 2 oder § 7 des Soldatenversorgungsgesetzes" ersetzt.
- 17.
- In § 21 Absatz 2 Satz 4 werden die Wörter „nach § 5 des Soldatenversorgungsgesetzes" durch die Wörter „nach § 7 des Soldatenversorgungsgesetzes" ersetzt.
- 18.
- In § 28 Absatz 5 werden die Wörter „nach § 60 Abs. 4 des Soldatenversorgungsgesetzes" durch die Wörter „nach § 81 Absatz 5 des Soldatenversorgungsgesetzes" ersetzt.
- 19.
- Die Überschrift zu § 29 wird wie folgt gefasst:
„§ 29 Bestandteile der Bewilligungen nach § 7 des Soldatenversorgungsgesetzes".
- 20.
- Die Überschrift zu Teil 5 wird wie folgt gefasst:
„Teil 5 Eingliederung nach § 9 des Soldatenversorgungsgesetzes".
- 21.
- § 31 wird wie folgt geändert:
- a)
- In Absatz 1 werden die Wörter „im Sinne des § 7 Abs. 2 des Soldatenversorgungsgesetzes" durch die Wörter „nach § 9 Absatz 2 des Soldatenversorgungsgesetzes" ersetzt.
- b)
- (aufgehoben)
- c)
- Absatz 3 wird wie folgt geändert:
- aa)
- In Satz 1 werden die Wörter „nach § 7 Absatz 4 Satz 1 des Soldatenversorgungsgesetzes" durch die Wörter „nach § 9 Absatz 4 Satz 1 des Soldatenversorgungsgesetzes" und die Wörter „nach § 5 des Soldatenversorgungsgesetzes" durch die Wörter „nach § 7 des Soldatenversorgungsgesetzes" ersetzt.
- bb)
- In Satz 2 werden die Wörter „nach § 5 Absatz 5 des Soldatenversorgungsgesetzes" durch die Wörter „nach § 7 Absatz 6 des Soldatenversorgungsgesetzes" ersetzt.
- d)
- In Absatz 4 werden die Wörter „nach § 5 des Soldatenversorgungsgesetzes" durch die Wörter „nach § 7 des Soldatenversorgungsgesetzes" ersetzt.
- 22.
- In § 32a Absatz 1 Satz 1 werden die Wörter „im Sinne des § 7 Absatz 9 des Soldatenversorgungsgesetzes" durch die Wörter „im Sinne des § 9 Absatz 9 des Soldatenversorgungsgesetzes" ersetzt.
- 23.
- (aufgehoben)
- 24.
- § 35 wird wie folgt geändert:
- a)
- (aufgehoben)
- b)
- In Absatz 1 Satz 1 erster Halbsatz werden die Wörter „nach § 7 Absatz 3 des Soldatenversorgungsgesetzes" durch die Wörter „nach § 9 Absatz 3 des Soldatenversorgungsgesetzes" ersetzt.
- 25.
- In § 36 Satz 1 werden die Wörter „nach den §§ 4 und 5 des Soldatenversorgungsgesetzes" durch die Wörter „nach den §§ 6 und 7 des Soldatenversorgungsgesetzes" ersetzt.
- 26.
- § 36a wird wie folgt geändert:
- a)
- (aufgehoben)
- b)
- Absatz 1 wird wie folgt geändert:
- aa)
- In Satz 1 werden die Wörter „nach § 7 Absatz 5 des Soldatenversorgungsgesetzes" durch die Wörter „nach § 9 Absatz 5 des Soldatenversorgungsgesetzes" ersetzt.
- bb)
- In Satz 2 zweiter Halbsatz werden die Wörter „nach § 7 Absatz 5 Satz 3 des Soldatenversorgungsgesetzes" durch die Wörter „nach § 9 Absatz 5 Satz 3 des Soldatenversorgungsgesetzes" ersetzt.
- 27.
- In § 38 Absatz 1 werden die Wörter „nach § 102 des Soldatenversorgungsgesetzes" durch die Wörter „nach § 126 des Soldatenversorgungsgesetzes" ersetzt.
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
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Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Änderung des Soldatenentschädigungsgesetzes und des Soldatenversorgungsrechts
G. v. 18.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 423
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