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Artikel 17 - Gesetz über die Entschädigung der Soldatinnen und Soldaten und zur Neuordnung des Soldatenversorgungsrechts (SVReformG k.a.Abk.)

G. v. 20.08.2021 BGBl. I S. 3932 (Nr. 60); zuletzt geändert durch Artikel 15 G. v. 18.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 423
Geltung ab 01.01.2025, abweichend siehe Artikel 90
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Artikel 17 Änderung der Berufsförderungsverordnung


Artikel 17 hat 1 frühere Fassung, wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 1. Januar 2025 BFöV § 1a, § 2, § 2a, § 6, § 7, § 9, § 12, § 18, § 19, § 20, § 21, § 28, § 29, § 31, § 32a, § 35, § 36, § 36a, § 38

Die Berufsförderungsverordnung vom 23. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2336), die zuletzt durch Artikel 20 des Gesetzes vom 4. August 2019 (BGBl. I S. 1147) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert:

a)
(aufgehoben)

b)
Die Angabe zu Teil 2 wird wie folgt gefasst:

„Teil 2 Dienstzeitbegleitende Förderung der schulischen und beruflichen Bildung nach § 6 des Soldatenversorgungsgesetzes".

c)
Die Angabe zu § 7 wird wie folgt gefasst:

§ 7 Bestandteile der Bewilligungen nach § 6 des Soldatenversorgungsgesetzes".

d)
Die Angabe zu Teil 3 wird wie folgt gefasst:

„Teil 3 Förderung der schulischen Bildung nach § 7 des Soldatenversorgungsgesetzes".

e)
Die Angabe zu Teil 4 wird wie folgt gefasst:

„Teil 4 Förderung der beruflichen Bildung nach § 7 des Soldatenversorgungsgesetzes".

f)
Die Angabe zu § 29 wird wie folgt gefasst:

§ 29 Bestandteile der Bewilligungen nach § 7 des Soldatenversorgungsgesetzes".

g)
Die Angabe zu Teil 5 wird wie folgt gefasst:

„Teil 5 Eingliederung nach § 9 des Soldatenversorgungsgesetzes".

2.
(aufgehoben)

3.
In § 1a Absatz 4 Satz 1 werden die Wörter „nach § 5 Absatz 12" durch die Wörter „nach § 7 Absatz 13" ersetzt.

4.
In § 2 Absatz 4 Satz 1 und 4 werden jeweils die Wörter „nach § 3a Absatz 3 des Soldatenversorgungsgesetzes" durch die Wörter „nach § 5 Absatz 3 des Soldatenversorgungsgesetzes" ersetzt.

5.
In § 2a Absatz 2 Satz 1 werden die Wörter „des § 6 Absatz 3 des Soldatenversorgungsgesetzes" durch die Wörter „des § 8 Absatz 3 des Soldatenversorgungsgesetzes" ersetzt.

6.
Die Überschrift zu Teil 2 wird wie folgt gefasst:

„Teil 2 Dienstzeitbegleitende Förderung der schulischen und beruflichen Bildung nach § 6 des Soldatenversorgungsgesetzes".

7.
In § 6 Absatz 1 Satz 2 werden die Wörter „§ 6 Absatz 3 des Soldatenversorgungsgesetzes" durch die Wörter „§ 8 Absatz 3 des Soldatenversorgungsgesetzes" ersetzt.

8.
§ 7 wird wie folgt geändert:

a)
Die Überschrift wird wie folgt gefasst:

§ 7 Bestandteile der Bewilligungen nach § 6 des Soldatenversorgungsgesetzes".

b)
In Absatz 1 Nummer 3 werden die Wörter „nach § 5 des Soldatenversorgungsgesetzes" durch die Wörter „nach § 7 des Soldatenversorgungsgesetzes" ersetzt.

9.
Die Überschrift zu Teil 3 wird wie folgt gefasst:

„Teil 3 Förderung der schulischen Bildung nach § 7 des Soldatenversorgungsgesetzes".

10.
§ 9 wird wie folgt geändert:

a)
Absatz 1 Satz 2 wird wie folgt geändert:

aa)
In Nummer 1 werden die Wörter „im Sinne des § 5 Absatz 2 des Soldatenversorgungsgesetzes" durch die Wörter „im Sinne des § 7 Absatz 3 des Soldatenversorgungsgesetzes" ersetzt.

bb)
In Nummer 2 werden die Wörter „im Sinne des § 6 Absatz 1 Satz 1 des Soldatenversorgungsgesetzes" durch die Wörter „im Sinne des § 8 Absatz 1 Satz 1 des Soldatenversorgungsgesetzes" ersetzt.

b)
In Absatz 5 Nummer 1 werden die Wörter „nach § 5 des Soldatenversorgungsgesetzes" durch die Wörter „nach § 7 des Soldatenversorgungsgesetzes" ersetzt.

11.
In § 12 Absatz 2 Satz 3 werden die Wörter „nach § 6 Absatz 3 des Soldatenversorgungsgesetzes" durch die Wörter „nach § 8 Absatz 3 des Soldatenversorgungsgesetzes" ersetzt.

12.
Die Überschrift zu Teil 4 wird wie folgt gefasst:

„Teil 4 Förderung der beruflichen Bildung nach § 7 des Soldatenversorgungsgesetzes".

13.
(aufgehoben)

14.
In § 18 Absatz 3 Satz 1 werden die Wörter „im Rahmen des § 5 des Soldatenversorgungsgesetzes" durch die Wörter „im Rahmen des § 7 des Soldatenversorgungsgesetzes" ersetzt.

15.
§ 19 wird wie folgt geändert:

a)
Absatz 2 wird wie folgt geändert:

aa)
In Satz 1 Tabellenüberschrift zu Spalte 1 werden die Wörter „nach § 5 Absatz 4 des Soldatenversorgungsgesetzes" durch die Wörter „nach § 7 Absatz 5 des Soldatenversorgungsgesetzes" ersetzt.

bb)
Der Satzteil nach der Tabelle wird wie folgt geändert:

aaa)
Im Satzteil vor Nummer 1 werden die Wörter „nach § 5 Absatz 4 des Soldatenversorgungsgesetzes" durch die Wörter „nach § 7 Absatz 5 des Soldatenversorgungsgesetzes" ersetzt.

bbb)
In Nummer 1 werden die Wörter „nach § 5 Absatz 6 bis 8 und 10 des Soldatenversorgungsgesetzes" durch die Wörter „nach § 7 Absatz 7 bis 9 und 11 des Soldatenversorgungsgesetzes" ersetzt.

ccc)
In Nummer 2 werden die Wörter „des § 5 Absatz 9 des Soldatenversorgungsgesetzes" durch die Wörter „des § 7 Absatz 10 des Soldatenversorgungsgesetzes" ersetzt.

ddd)
In Nummer 3 werden die Wörter „nach den §§ 13b und 13c des Soldatenversorgungsgesetzes," durch die Wörter „nach den §§ 22 und 23 des Soldatenversorgungsgesetzes," ersetzt.

b)
In Absatz 4 werden die Wörter „nach § 5 Absatz 1a" durch die Wörter „nach § 7 Absatz 2" ersetzt.

16.
§ 20 wird wie folgt geändert:

a)
In Absatz 1 Satz 2 werden die Wörter „nach § 5 Abs. 4 des Soldatenversorgungsgesetzes" durch die Wörter „nach § 7 Absatz 5 des Soldatenversorgungsgesetzes" ersetzt.

b)
In Absatz 3 werden die Wörter „nach § 4 Absatz 2 oder § 5 des Soldatenversorgungsgesetzes" durch die Wörter „nach § 6 Absatz 2 oder § 7 des Soldatenversorgungsgesetzes" ersetzt.

17.
In § 21 Absatz 2 Satz 4 werden die Wörter „nach § 5 des Soldatenversorgungsgesetzes" durch die Wörter „nach § 7 des Soldatenversorgungsgesetzes" ersetzt.

18.
In § 28 Absatz 5 werden die Wörter „nach § 60 Abs. 4 des Soldatenversorgungsgesetzes" durch die Wörter „nach § 81 Absatz 5 des Soldatenversorgungsgesetzes" ersetzt.

19.
Die Überschrift zu § 29 wird wie folgt gefasst:

§ 29 Bestandteile der Bewilligungen nach § 7 des Soldatenversorgungsgesetzes".

20.
Die Überschrift zu Teil 5 wird wie folgt gefasst:

„Teil 5 Eingliederung nach § 9 des Soldatenversorgungsgesetzes".

21.
§ 31 wird wie folgt geändert:

a)
In Absatz 1 werden die Wörter „im Sinne des § 7 Abs. 2 des Soldatenversorgungsgesetzes" durch die Wörter „nach § 9 Absatz 2 des Soldatenversorgungsgesetzes" ersetzt.

b)
(aufgehoben)

c)
Absatz 3 wird wie folgt geändert:

aa)
In Satz 1 werden die Wörter „nach § 7 Absatz 4 Satz 1 des Soldatenversorgungsgesetzes" durch die Wörter „nach § 9 Absatz 4 Satz 1 des Soldatenversorgungsgesetzes" und die Wörter „nach § 5 des Soldatenversorgungsgesetzes" durch die Wörter „nach § 7 des Soldatenversorgungsgesetzes" ersetzt.

bb)
In Satz 2 werden die Wörter „nach § 5 Absatz 5 des Soldatenversorgungsgesetzes" durch die Wörter „nach § 7 Absatz 6 des Soldatenversorgungsgesetzes" ersetzt.

d)
In Absatz 4 werden die Wörter „nach § 5 des Soldatenversorgungsgesetzes" durch die Wörter „nach § 7 des Soldatenversorgungsgesetzes" ersetzt.

22.
In § 32a Absatz 1 Satz 1 werden die Wörter „im Sinne des § 7 Absatz 9 des Soldatenversorgungsgesetzes" durch die Wörter „im Sinne des § 9 Absatz 9 des Soldatenversorgungsgesetzes" ersetzt.

23.
(aufgehoben)

24.
§ 35 wird wie folgt geändert:

a)
(aufgehoben)

b)
In Absatz 1 Satz 1 erster Halbsatz werden die Wörter „nach § 7 Absatz 3 des Soldatenversorgungsgesetzes" durch die Wörter „nach § 9 Absatz 3 des Soldatenversorgungsgesetzes" ersetzt.

25.
In § 36 Satz 1 werden die Wörter „nach den §§ 4 und 5 des Soldatenversorgungsgesetzes" durch die Wörter „nach den §§ 6 und 7 des Soldatenversorgungsgesetzes" ersetzt.

26.
§ 36a wird wie folgt geändert:

a)
(aufgehoben)

b)
Absatz 1 wird wie folgt geändert:

aa)
In Satz 1 werden die Wörter „nach § 7 Absatz 5 des Soldatenversorgungsgesetzes" durch die Wörter „nach § 9 Absatz 5 des Soldatenversorgungsgesetzes" ersetzt.

bb)
In Satz 2 zweiter Halbsatz werden die Wörter „nach § 7 Absatz 5 Satz 3 des Soldatenversorgungsgesetzes" durch die Wörter „nach § 9 Absatz 5 Satz 3 des Soldatenversorgungsgesetzes" ersetzt.

27.
In § 38 Absatz 1 werden die Wörter „nach § 102 des Soldatenversorgungsgesetzes" durch die Wörter „nach § 126 des Soldatenversorgungsgesetzes" ersetzt.





 

Frühere Fassungen von Artikel 17 Gesetz über die Entschädigung der Soldatinnen und Soldaten und zur Neuordnung des Soldatenversorgungsrechts

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 24.12.2024Artikel 15 Gesetz zur Änderung des Soldatenentschädigungsgesetzes und des Soldatenversorgungsrechts
vom 18.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 423

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von Artikel 17 Gesetz über die Entschädigung der Soldatinnen und Soldaten und zur Neuordnung des Soldatenversorgungsrechts

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 17 SVReformG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SVReformG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Änderung des Soldatenentschädigungsgesetzes und des Soldatenversorgungsrechts
G. v. 18.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 423
Artikel 4 SoldEntsRÄndG Änderung der Berufsförderungsverordnung
... Berufsförderungsverordnung vom 23. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2336), die zuletzt durch Artikel 17 des Gesetzes vom 20. August 2021 (BGBl. I S. 3932 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. Die Inhaltsübersicht ...
Artikel 15 SoldEntsRÄndG Änderung des Gesetzes über die Entschädigung der Soldatinnen und Soldaten und zur Neuordnung des Soldatenversorgungsrechts
... 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 408) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. Artikel 17 Nummer 1 Buchstabe a, h, i und j, Nummer 2, 13 und 21 Buchstabe b, Nummer 23, Nummer 24 Buchstabe a und c sowie Nummer 26 Buchstabe a wird aufgehoben. 2. Artikel 37 Nummer 3 Buchstabe b wird aufgehoben. 3. ...