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Artikel 27 - Gesetz über die Entschädigung der Soldatinnen und Soldaten und zur Neuordnung des Soldatenversorgungsrechts (SVReformG k.a.Abk.)

G. v. 20.08.2021 BGBl. I S. 3932 (Nr. 60); zuletzt geändert durch Artikel 21 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 414
Geltung ab 01.01.2025, abweichend siehe Artikel 90
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Artikel 27 Änderung des Einkommensteuergesetzes


Artikel 27 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. Januar 2025 EStG offen

Das Einkommensteuergesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. Oktober 2009 (BGBl. I S. 3366, 3862), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 2993) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
§ 3 wird wie folgt geändert:

a)
Nummer 3 wird wie folgt geändert:

aa)
In Buchstabe a wird die Angabe „§ 43" durch die Angabe „§ 59" ersetzt.

bb)
In Buchstabe d wird die Angabe „§§ 28 bis 35 und 38" durch die Angabe „§§ 43 bis 50 und 53" ersetzt.

b)
In Nummer 6 Satz 2 wird das Wort „Beamtenversorgungsgesetz" durch die Wörter „Soldatenentschädigungsgesetz, Beamtenversorgungsgesetz" ersetzt.

c)
In Nummer 67 Buchstabe d wird die Angabe „§§ 70 bis 74" durch die Angabe „§§ 96 bis 100" und die Angabe „§ 71" durch die Angabe „§ 97" ersetzt.

2.
§ 32b Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe f wird wie folgt gefasst:

„f)
Krankengeld der Sozialen Entschädigung, Übergangsgeld nach dem Vierzehnten Buch Sozialgesetzbuch, Krankengeld der Soldatenentschädigung oder Übergangsgeld nach dem Soldatenentschädigungsgesetz,".

3.
§ 33b Absatz 4 Satz 1 wird wie folgt geändert:

a)
In Nummer 4 wird der Punkt am Ende durch das Wort „oder" ersetzt.

b)
Folgende Nummer 5 wird angefügt:

„5.
nach den Vorschriften des Soldatenentschädigungsgesetzes."

4.
§ 52 Absatz 54 wird aufgehoben.



 

Zitierungen von Artikel 27 Gesetz über die Entschädigung der Soldatinnen und Soldaten und zur Neuordnung des Soldatenversorgungsrechts

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 27 SVReformG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SVReformG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Steuerentlastungsgesetz 2022
G. v. 23.05.2022 BGBl. I S. 749
Artikel 1 StEntlG 2022 Änderung des Einkommensteuergesetzes
... in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. Oktober 2009 (BGBl. I S. 3366, 3862), das zuletzt durch Artikel 27 des Gesetzes vom 20. August 2021 (BGBl. I S. 3932 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In der ...