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Änderungen an Kryptowertetransferverordnung (KryptoWTransferV)
chronologisch absteigend nach Spalte 1 = Datum Inkrafttreten, ggf. in Klammern Verkündung, falls rückwirkend; Spalte 2 = Auflistung der geänderten Paragrafen ggf. mit Link zur Synopse bzw. Gegenüberstellung von alter (a.F.) und neuer Fassung (n.F.); Spalte 3 = Link zum Wortlaut des Änderungsartikels, dort sind ggf. die Begründung des Gesetzgebers und weitere Änderungen dokumentiertm.W.v. (verkündet) | wurden ... (Synopse/Diff) | durch folgende Änderungsgesetze und/oder -verordnungen geändert |
---|---|---|
zukünftige Änderungen | ||
offen | (noch nicht in Kraft) | § 7 Kryptowertetransferverordnung (KryptoWTransferV) vom 24. September 2021 (BGBl. I S. 4465) |
vergangene und konsolidierte Änderungen (Verpasst?) | ||
27.05.2023 | (Aufhebung) | § 7 Kryptowertetransferverordnung (KryptoWTransferV) vom 22. Mai 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 135) |
Falls Sie hier nicht fündig wurden, existiert die gesuchte Fassung eventuell in einer der Vorgänger-/Nachfolgeregelungen:
- -
- Kryptowertetransferverordnung (KryptoWTransferV)V. v. 22.05.2023 BGBl. 2023 I Nr. 135
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
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Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/15017/l.htm