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Änderungen an Kryptowertetransferverordnung (KryptoWTransferV)

chronologisch absteigend nach Spalte 1 = Datum Inkrafttreten, ggf. in Klammern Verkündung, falls rückwirkend; Spalte 2 = Auflistung der geänderten Paragrafen ggf. mit Link zur Synopse bzw. Gegenüberstellung von alter (a.F.) und neuer Fassung (n.F.); Spalte 3 = Link zum Wortlaut des Änderungsartikels, dort sind ggf. die Begründung des Gesetzgebers und weitere Änderungen dokumentiert

m.W.v.
(verkündet)
wurden ...
(Synopse/Diff)
durch folgende Änderungsgesetze und/oder -verordnungen geändert

zukünftige Änderungen

 offen(noch nicht in Kraft)§ 7 Kryptowertetransferverordnung (KryptoWTransferV)
vom 22. Mai 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 135)
Falls Sie hier nicht fündig wurden, existiert die gesuchte Fassung eventuell in einer der Vorgänger-/Nachfolgeregelungen:

-
Kryptowertetransferverordnung (KryptoWTransferV)
V. v. 24.09.2021 BGBl. I S. 4465; aufgehoben durch § 7 V. v. 22.05.2023 BGBl. 2023 I Nr. 135


Änderungen durch Kryptowertetransferverordnung (KryptoWTransferV)

chronologisch absteigend nach Spalte 1 = Datum Inkrafttreten, ggf. in Klammern Verkündung, falls rückwirkend; Spalte 2 = Link zum Änderungstext; Spalte 3 = Auflistung der geänderten Paragrafen ggf. mit Link zur Synopse bzw. Gegenüberstellung von alter (a.F.) und neuer Fassung (n.F.); Spalte 4 = führt zur Gesamtansicht des geänderten Gesetzes

m.W.v.
(verkündet)
ändertdie Vorschriften ...
(Synopse/Diff)
der folgenden Gesetze und/oder Verordnungen

vergangene und konsolidierte Änderungen (Verpasst? )

 27.05.2023§ 7(Aufhebung)Kryptowertetransferverordnung (KryptoWTransferV)

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.

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