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Art. 1
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Artikel 1 - Gesetz zum Erlass eines Tierarzneimittelgesetzes und zur Anpassung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften (TAMGEG
k.a.Abk.
)
G. v. 27.09.2021
BGBl. I S. 4530
(
Nr. 70
); Geltung ab 28.01.2022, abweichend siehe
Artikel 10
26 Änderungen
|
Drucksachen / Entwurf / Begründung
|
wird in 21 Vorschriften zitiert
Eingangsformel
←
→
Artikel 2
Artikel 1 Gesetz über den Verkehr mit Tierarzneimitteln und zur Durchführung unionsrechtlicher Vorschriften betreffend Tierarzneimittel
Artikel 1 wird in
1 Vorschrift zitiert
und ändert mWv. 28. Januar 2022
TAMG
(gesamter Text siehe
Tierarzneimittelgesetz
-
TAMG
)
Eingangsformel
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→
Artikel 2
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Zitierungen von
Artikel 1 Gesetz zum Erlass eines Tierarzneimittelgesetzes und zur Anpassung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften
Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 1 TAMGEG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
TAMGEG selbst
,
Ermächtigungsgrundlagen
,
anderen geltenden Titeln
,
Änderungsvorschriften
und in
aufgehobenen Titeln
.
interne Verweise
Eingangsformel TAMGEG 1,2)
... hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen: --- 1)
Artikel 1
dieses Gesetzes dient der Durchführung der Verordnung (EU) 2019/6 des Europäischen ...
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