Artikel 1 Absatz 2 des Gesetzes über das Bundesinstitut für Impfstoffe und biomedizinische Arzneimittel vom
7. Juli 1972 (BGBl. I S. 1163), das zuletzt durch
Artikel 50 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- In Nummer 6 wird nach dem Wort „forschen" das Wort „und" durch ein Komma ersetzt.
- 2.
- In Nummer 7 wird der Punkt am Ende durch das Wort „und" ersetzt.
- 3.
- Folgende Nummer 8 wird angefügt:
- „8.
- Pandemievorsorge und Pandemiebekämpfung mit Impfstoffen und anderen Arzneimitteln zu planen und durchzuführen."
Artikel 10 TAMGEG Inkrafttreten ... der Absätze 2 bis 5 am 28. Januar 2022 in Kraft. (2) Die Artikel 4, 5, 5a , 7b, 7d und 7e treten am Tag nach der Verkündung in Kraft. (3) Die Artikel 2 und 9 ...